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Défense des enfants international
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Die Revision des Saisonnierstatus: Ein Täuschungsmanöver
  
[ Bulletin DEI, Oktober 1995 Band 1 Nr 2 S. 6, 7 ]

Im Juni 1995 haben das Eidgenössische Volkswirtschafts-und Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Revision der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorschläge sind weit von dem entfernt, was uns die Presse regelmässig über die mögliche Abschaffung des Saisonnierstatutes im Rahmen der bilateralen Verhandlungen Schweiz-Europäische Union glauben machen will.

Tatsächlich soll das Saisonnierstatut verschwinden: es sollte aber durch eine “Bewilligung für Kurzaufenthalter” ersetzt werden; maximale Dauer: 12 Monate. Wie im Begleitbrief zur Vernehmlassung vom 6. Juni 1995 zu lesen ist, “der Familiennachzug wird Kurzaufenthaltern noch nicht gewährt”.

Unter diesen Umständen ist es schwierig zu erfassen, worin nun die Veränderung für die Familien von Fremdarbeitern bestehen wird. Es wird ebenfalls erschwert, daran zu glauben, dass unsere Behörden ernsthaft gewillt sind, das Recht von Kindern und Erwachsenen auf ein Familienleben, das auch diesen Namen verdient, zu respektieren.

DEI/RKI-Schweiz hat kategorisch gegen den Vorschlag des Bundesrates Stellung bezogen: “DEI/RKI-Schweiz stellt mit sehr grosser Enttäuschung fest, dass die vorgesehene Reglementierung in keiner Weise das Ende des Verbotes der Familienzusammenführung in Aussicht stellt.

Wir drücken unser tiefes Bedauern darüber aus, dass unsere Behörden den Mut nicht aufbringen, ein Statut zu erlassen, das den Fremdarbeitern freistellt, sich von ihrer Familie begleiten zu lassen oder nicht; dies vor allem jetzt, wo die Zahl der Saisonniers so drastisch gesenkt wurde. Wir verlangen einen formellen Vorschlag in diese Richtung, der die Unterstützung der Eidgenössischen Behörden hat, und der an alle im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich Tätigen gerichtet ist, damit eine offene Diskussion in Gang kommt".






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