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Défense des enfants international
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Bern
  
[ Bulletin DEI, Oktober 1995 Band 1 Nr 2 S. 13 ]

Gymnasiasten und Gymnasiastinnen sollen im Kanton Bern in Fragen der Schulorganisation und des Schulbetriebes künftig mitbestimmen dürfen. Diesen Grundsatz hat der Grosse Rat am 12.9.1995 im neuen Maturitätschulgesetz verankert. Mit 85 zu 65 Stimmen votierte das Berner Parlament die Verankerung des neuen Rechts. Ein Antrag, das Mitbestimmungsrecht solle durch ein Mitspracherecht ersetzt und abgeschwächt werden, wurde nicht angenommen. Der bernische Erziehungsdirektor und der zuständige Regierungsrat setzten sich für diese Garantie ein, die in zahlreichen Gymnasien des Kantons bereits praktiziert wird. Laut den Behörden bedeute die Mitbestimmung nicht, “dass die Schülerschaft künftig den Lehrkörper wählt”, sie werde sich "auf die Schulorganisation” beschränken. Der Präsident der vorberatenden Kommission zum neuen Maturitätschulgesetz fügte hinzu, das Problem sei weniger die Mitbestimmung der Schülerschaft, sondern dass diese überhaupt mitbestimmen wolle.



(Quelle: Der Bund, Bern, 13.9.1995).






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