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Défense des enfants international
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Kanton Bern
  
[ Bulletin DEI, Februar 1997 Band 3 Nr 1 S. 15, 16 ]

• In Utzenstorf (BE) konnten die Jugendlichen bei der Revision der Gemeindeordnung mitreden (s. Bulletin, Bd. 2, Nr. 1/2). Die Gemeindeordnung ist das "gesetzliche Fundament" für alle Bereiche des politischen Alltags in der Gemeinde. Die Bemühungen dieser fünf Vertreter waren nicht umsonst: die Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren dürfen in Kommissionen gewählt werden, wo sie ihre Anliegen mit Antragsrecht einbringen können. Zu Beginn der Gemeindeversammlung soll ihnen Redezeit eingeräumt werden. Sie bekommen das Initiativrecht und eine Jugendkommission mit jugendlichen Mitgliedern und ein Jugendparlament werden gegründet. Der Entwurf zur neuen Gemeindeordnung zeigt deutlich, dass Mitsprache und Mitarbeit von jugendlichen Einwohnern einer Gemeinde einen wertvollen Beitrag gebracht haben.

(Quelle: Der Bund, 29. Juni und 24. September 1996.)


•In Kehrsatz sind die Jugendlichen nicht gefragt! Das neue Schulreglement enthält einen Passus zur Elternmitsprache in Primarschule und Oberstufe. Die von einem Gemeinderatsmitglied geforderte Mitsprache in Form einer beratenden Stimme eines Jugendlichen in der Oberstufenkommission ging der kantonalen Erziehungsdirektion denn doch zu weit: sie verlangte die Streichung dieses Absatzes.

(Quelle: Der Bund, 8. Juni 1996.)






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