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Défense des enfants international
section suisse
 
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DIE IDEE DER KINDERRENTE
  
[ Bulletin DEI, Dezember 1998 Band 4 Nr 4 S. 13 ]

In letzten Bulletin (Bd. 4, Nr. 3) wurde die Idee der Kinderrente vorgestellt. Seit einigen Monaten beschäftigt sich nun auch das Parlament mit dieser Frage. Nationalrätin J. Fehr (ZH) hat im April in einer Interpellation den Bundesrat gebeten, sich zur Studie “Kinder, Zeit und Geld”, die das Bundesamt für Sozialversicherungen im Februar 1998 herausgegeben hat, zu äussern.

Nationalrätin Fehrs Interpellation, die von 39 Nationalrätinnen und -räten mitunterzeichnet war, bezog sich auf folgende Themen: eine allfällige Bundesregelung der Kinderzulagen (was immer noch Sache der Kantone ist), eine Entlastung einkommensschwächerer Eltern durch Steuerabzüge und welche Möglichkeiten der Bundesrat in Betracht zieht, die Kosten für die Kinder gerechter auf die Gesellschaft zu verteilen. Nationalrätin F. Teuscher (BE) hat ihrerseits im Juni 1998 eine parlamentarische Initiative mit dem Titel “Kostendeckende Kinderrente statt Taschengeldzulagen” lanciert.


Die schriftliche Erklärung des Bundesrates


Nationalrätin Fankhauser (BS) hatte 1992 eine parlamentarische Initiative unterbreitet, welche u.a. eine bundesrechtliche Kinderzulage von mindestens 200 Franken im Monat verlangte. Als Folge wurde ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, der kontrovers diskutiert wurde. Dann wurde ein Rahmengesetz statt einer umfassenden Lösung vorgelegt, aber die Sparmassnahmen, die am “runden Tisch” vom 6. April 1998 ausgehandelt wurden, hatten zur Folge, dass die Initiative Fank-hauser bis zum Ausgleich des Bundeshaushaltes nicht verabschiedet wird.

• Ein Bericht zum gesamten System der Familienbesteuerung sollte im Sommer 1998 von einer Kommission vorgelegt werden, der die allfälligen Mängel des geltenden Systems auflisten und Vorschläge für eine Neukonzeption unterbreiten sollte.

•“Die gezielte Entlastung von einkommensschwächsten Familien liegt im Zuständigkeitsbereich von Kantonen und Gemeinden. Bereits heute kennen elf Kantone (Zürich, Luzern, Glarus, Zug, Freiburg, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Neuenburg und Waadt) Bedarfsleistungen bei Mutterschaft bzw. an Eltern, die analog den Ergänzungsleistungen ausgestaltet sind. Wo keine solche Regelungen bestehen, werden Familien im Bedarfsfall durch die Sozialhilfe unterstützt.” (Anm. der Red.: Diese Hilfe ist rückzahlbar.)

Nationalrätin Fehr erklärte, sie sei von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt. Die Diskussion wurde verschoben.

(Quelle: Öffentliches Bulletin der Bundesversammlung, Nationalrat, Herbstsession 1998, S. 2251-2252.)






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