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Défense des enfants international
section suisse
 
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Handlungsmöglichkeiten von Eltern bei Entscheiden der Pflegekinderaufsicht
  
[ Bulletin DEI, Dezember 2001 Band 7 Nr 4 S. 15 ]

2000 hat die Vormundschaftsbehörde X. im Kanton Zürich das zulässige Platzangebot der Kinderkrippe Z. auf 12 Kinder begrenzt und weitere Bedingungen betreffend die Führung der Krippe gestellt. Die Eltern haben in ihrem eigenen und im Namen der betroffenen Kinder gegen die Reduktion der Pflegeplätze beim Bezirksrat X. Rekurs erhoben. Auf diese Beschwerde traten die Bezirks- und kantonalen Behörden nicht ein, weil die Eltern als nicht legitimiert betrachtet wurden. Als Partei im Verfahren sei nur die Krippenleiterin als Bewilligungs-nehmerin zugelassen. Zur Frage der Legitimation der Kinder trat das Obergericht des Kantons Zürich nicht ein, da dieser Rekurs zu spät eintraf. Die Bundesrichter anerkannten, dass die Eltern ein "schutzwürdiges Interesse" an der Aufhebung oder Änderung der Betriebsbewilligung einer Kinderkrippe haben.

Dieses Interesse liegt "im Umstand, einen Nachteil wirtschaftlicher, ideeller, materieller oder ander-weitiger Natur zu vermeiden, welchen die angefochtene Verfügung mit sich bringen würde", d. h. in diesem Fall eine Reduktion und einer Verteuerung der erhaltene Plätze. Diese Erwägung sagt nichts darüber aus, wie im Hauptverfahren entschieden wird.

(Entscheid der II. Zivilabteilung des Bundesgerichts, 5A.10/2001 und 5P.152/2001 vom 6.8.2001.)






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