Deprecated: mysql_pconnect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in /home/clients/dd97c3d1555e010b40d5c268f7caf91f/web/338/dei/includes_c/inc_dbopen.php on line 48
Défense des enfants international
section suisse
 
Afficher un article
Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Strafrecht:Jugendschutz bei Pornographie
  
[ Bulletin DEI, September 2005 Band 11 Nr 2/3 S.16 ]

Das Zürcher Obergericht verurteilte einen Mann zu einer Busse von 2000 Franken, der ein Bild ins Internet gestellt hatte, das einen erigierten Penis zeigte. Die Aufnahme diente als Kontaktanzeige für sexuelle Treffen. Sie konnte nur nach einer Registrierung mit Altersangabe des Benutzers betrachtet werden. Dabei war es auch für Personen unter 16 Jahren möglich, sich registrieren zu lassen.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung. Weil das angegebene Alter bei der Registrierung nicht überprüft werde, fehle es an einem wirksamen Jugendschutz. Art. 197 Ziff. 1 StGB umfasse sämtliche privaten und öffentlichen Handlungen, durch welche unter 16-jährigen Personen bewusst die Möglichkeit eingeräumt werde, in Kontakt mit Pornografie zu kommen. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Jugendliche vom pornografischen Inhalt tatsächlich Kenntnis nehme. Das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis genüge, sofern nicht wirksame Massnahmen getroffen werden, um auszuschliessen, dass auch unter 16-jährige davon Gebrauch machen können. Bei einem Angebot im Internet stelle ein blosser Warnhinweis, der durch Anklicken zum Verschwinden gebracht werden kann, keine wirksame Barriere dar.

Das Bundesgericht liess auch das Argument nicht gelten, wonach dieses Bild Kontakte und nicht pornografisches Konsumgut hätte vermitteln wollen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Darstellung pornografisch, wenn sie objektiv betrachtet darauf ausgelegt ist, den Betrachter sexuell aufzureizen, und dabei die Sexualität so stark aus ihren menschlichen und emotionalen Bezügen herausgetrennt wird, dass die jeweilige Person als ein blosses Sexualobjekt erscheint, über das nach Belieben verfügt werden kann.

Urteil 6S.26/2005 vom 3.6.2005






© DEI - NetOpera 2002 - 2008 Kontakt Conception et réalisation: NetOpera/PhotOpera,





niak2