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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial (deutsch)
Leïla Kramis

  
[ Bulletin DEI, September 2007 Band 13 Nr 3 S.3 ]


Die Schweiz gibt kein gutes Beispiel ab, wenn es um Jugendhaft geht. Eine Untersuchung des Bundesamtes für Justiz hat gezeigt, dass die Trennung von jugendlichen und erwachsenen Häftlingen in vielen Kantonen nicht gewährleistet ist, obwohl dieses Prinzip im Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankert ist. Dabei ist das Problem nicht neu: bereits 1971 wurde den Kantonen für die Einrichtung von Jugendstrafanstalten eine Frist von zehn Jahren gesetzt. 26 Jahre später, bei der Unterzeichnung der Kinderrechtekonvention im Jahr 1997 war diese Forderung noch immer nicht erfüllt. Die Schweiz formulierte daraufhin einen Vorbehalt zum Artikel 37 c der Konvention. Heute steht unser Land kurz davor, seinen zweiten Bericht für den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes abzuliefern, doch in der Praxis hat sich nichts geändert. Das neue Jugendstrafgesetz, das dieses Jahr in Kraft tritt, sieht zwar die Trennung von jugendlichen und erwachsenen Häftlingen vor, lässt jedoch den Kantonen weitere 10 Jahre Zeit, um sich auf diese Maßnahmen einzustellen. Die Reaktion des Bundesrates auf die Interpellation von Ueli Leuenberger im Parlament (siehe Seite 14) macht deutlich, dass es an politischem Willen fehlt, dieses Problem schnell zu lösen und den Schweizer Vorbehalt zurückzuziehen. Frédérique Bütikofer Repond, Spezialistin für Jugendrecht und Lektorin am Lehrstuhl für Strafrecht der Universität Fribourg, und Christina Hausammann, Juristin und Vorsitzende der Schweizer Organisation Humanrights.ch / MERS, geben uns im Dossier dieser Ausgabe einen detaillierten Einblick in die Haftbedingungen von jugendlichen Straftätern in der Schweiz.

Die Gesetzeslage zum Asyl ist sehr beunruhigend, und die Verschärfung des Ausländer- und Asylrechts wird nicht gerade zur Entspannung der Situation beitragen. Nicht nur, dass Minderjährige zusammen mit Erwachsenen in Ausschaffungshaft gesteckt werden, sie können auch bis zu 12 Monaten gefangen gehalten werden: diese Dauer ist weit davon entfernt, „so kurz wie möglich“ zu sein, wie es im Artikel 37 b der Kinderrechtskonvention heißt. Diese Gesetze verstoßen nicht nur gegen die internationalen Prinzipien im Jugendstrafrecht, sie stellen darüber hinaus auch den Schutz des Kindes und das Anhörungsrecht des Kindes in Frage. Die vormundschaftlichen Massnahmen, die für unbegleitete Minderjährige vorgesehen sind, liegen weit hinter den internationalen Standards und den Empfehlungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes. Terre des Hommes hat sich zu diesem Thema geäußert. Die juristische Beraterin, Laurence Huser, erklärt uns in diesem Bulletin die wichtigsten Punkte der Änderung der Gesetze und der entsprechenden Verordnungen, die Vormundschaft betreffend.

Das nationale Forschungsprogramm „Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel“ (NFP 52), das dieses Jahr abgeschlossen wird, ist für alle Themen, bei denen Kinder eine Rolle spielen, von großem Interesse. 29 Projekte wurden im Rahmen dieses Programms unterstützt. Die Ergebnisse dieser Forschungen wurden zum Anlass genommen, wichtige Empfehlungen auszusprechen, die die politische Debatte auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene vorantreiben und zu neuen Bestimmungen, zugunsten von Kindern und Jugendlichen führen sollen. Eines dieser Projekte, das unsere Aufmerksamkeit erregt hat, ist die Studie der Psychologin Heidi Simoni und der Juristin Andrea Büchler. Sie haben anhand von Zahlen von Anhörungen von Kindern in Scheidungsverfahren gezeigt, dass diesen viel zu selten die Gelegenheit gegeben wird, sich zu äußern, und dass nur 10 % tatsächlich angehört werden. Eine ihrer Mitarbeiterin, Tanja Melchert, stellt uns die wichtigsten Resultate der Studie auf Seite 11 vor.

Übersetzung: Katrin Meyberg







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