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Défense des enfants international
section suisse
 
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Editorial

Leïla Kramis

  
[ Bulletin DEI, Juni 2008 Band 14 Nr 2 S.3 ]



Wann wird die Schweiz endlich dem Beispiel ihrer europäischen Nachbarn folgen? Im Januar 2008 hat sich die Mehrheit der Mitgliedstaaten des Europarates, dem auch unser Land angehört, dafür eingesetzt, jegliche Form von körperlicher Züchtigung an Kindern zu verbieten. In 18 Mitgliedstaaten besteht bereits ein solches Verbot, doch in der Schweiz ist diese Praxis im familiären Rahmen immer noch erlaubt. Diese Untätigkeit erklärt sich wahrscheinlich aus der Befürchtung, in die Privatsphäre der Familie einzudringen. Dabei ist es längst bewiesen, dass Körperstrafen schwere physische und psychische Schäden verursachen können. Kinder, die zu Gewaltopfern werden, leiden häufig unter einem schwachen Selbstvertrauen und unterliegen einem höheren Risiko, affektive Störungen und Gewaltverhalten zu entwickeln. Kinder haben, ebenso wie Erwachsene, das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Aber man darf nicht vergessen, dass diese – wenngleich sichtbarste – Form der Misshandlung nur die Spitze des Eisbergs ist. Vernachlässigung und seelische Gewalt sind für Kinder genauso folgenschwer, auch wenn es leider um einiges schwieriger ist, sie zu erkennen und zu bestrafen. Ein Verbot von Körperstrafen ist sicher längst überfällig, doch ist es nur ein Schritt auf dem Weg zu einer gewaltfreien Erziehung. Es muss als Teil einer umfassenden Politik der Prävention von Kindesmisshandlungen jeglicher Art begriffen werden, die auch sensibilisierende und erziehungsbegleitende Maßnahmen für die Eltern beinhaltet. Ohne diesen weitreichenden Ansatz besteht die Gefahr, dass ein bloßes Verbot unverstanden bleibt und jeder Grundlage entbehrt. Dieser Problematik widmen sich Andrea Hauri, Leiterin des Fachbereichs „Kindesmisshandlung und Vernachlässigung“ von Kinderschutz Schweiz und Virginie Jacquiery, Doktorandin an der Juristischen Fakultät der Universität Genf, in unserem Dossier.

Am 8. Mai 2008 musste sich die Schweiz im Rahmen des neuen Überprüfungsverfahrens „Universal Periodic Review“ (UPR) des UNO-Menschenrechtsrates einer Beurteilung unterziehen. Aus diesem Anlass hat eine Koalition mehrerer Nichtregierungsorganisationen einen kritischen Bericht über die Menschenrechtslage in der Schweiz vorgelegt. Im Bereich der Kinderrechte haben die Verfasser besonders auf die Nichteinhaltung einiger Prinzipien der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes hingewiesen. Dazu gehören das Fehlen eines formellen Verbots von Körperstrafen gegen Kinder innerhalb der Familie, der Vorbehalt gegen Artikel 37 c der Kinderrechtskonvention, den die Schweiz formuliert hat (Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen während der Haft), sowie die Einschränkungen beim Familiennachzug. Der Bericht hat außerdem deutlich gemacht, dass unsere Migrationspolitik mit dem schweizerischen Einsatz für Menschenrechte auf internationaler Ebene unvereinbar ist. Als Mitglied der Koalition hat das Netzwerk Kinderrechte Schweiz eine aktive Rolle beim Erstellen des Berichts gespielt, dessen wichtigste Forderungen es uns im Einzelnen vorstellt. Nächstes Jahr wird es Aufgabe des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes sein, die Schweiz zur Rechenschaft zu ziehen. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieser internationale Kontrollmechanismus hilft, Defizite bewusst zu machen und letztlich die Kinderrechte in unserem Land voranzutreiben.

Übersetzung: Katrin Meyberg






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