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Défense des enfants international
section suisse
 
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Verschärfung der Rechtslage bezüglich pädosexueller Übergriffe
  
[ Bulletin DEI, Juni 2008 Band 14 Nr 2 P.13 ]



Während der Frühlingssession fanden im Nationalrat lebhafte Diskussionen über Fragen statt, die im Zusammenhang mit der Pädosexualität stehen. Im Zentrum der Debatte standen mehrere Fragestellungen.



Die Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" des Vereins "Marche Blanche" wurde vom Nationalrat nicht unterstützt. Damit stützte er die Meinung der Kommission für Rechtsfragen. Der Begriff "Kind vor der Pubertät" sei unpräzise und könne zu Problemen bei der Anwendung führen. Auch der Begriff der Unverjährbarkeit, der im Bereich der Kriegsverbrechen sowie der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet wird, sei disproportional und unterscheide auch nicht zwischen dem Besitz kinderpornographischen Materials und den schweren Übergriffen auf die sexuelle Integrität der Kinder. Der Nationalrat bewertet die derzeitigen Bestimmungen (Verjährung nach 15 Jahren aber in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers) als nicht ausreichend und sprach sich zugunsten des Gegenvorschlags des Bundesrats aus, der die Verjährungsfrist von der Volljährigkeit des Opfers an laufen lassen will (also bis zum Alter von 33 Jahren). Um dem Ständerat ausreichend Zeit zu lassen, die Volksinitiative und den Gegenentwurf zu prüfen, wurde die Frist für die Behandlung dieser Fragen auf August 2009 verschoben. Ein Referendum kann also erst Ende 2009 stattfinden.

Gleichzeitig nahm der Nationalrat zwei parlamentarische Initiativen an, die sich mit ähnlichen Fragen befassen.
Die erste wurde von Chiara Simoneschi-Cortesi eingereicht, die eine Revision bezüglich des obligatorischen Strafregisterauszugs für Personen, die mit Kindern arbeiten, verlangt.
Die Gegner der Initiative schätzen, dass der Bund nicht berechtigt ist, in den Bereichen wie der öffentlichen Bildung zu legiferieren. Hier seien die Kantone zuständig. Da zudem der sexuelle Missbrauch Minderjähriger zu 80% im familiären Rahmen stattfindet, hätte die Initiative keine ausreichende Auswirkung auf die im Zusammenhang mit der Pädosexualiät stehenden Probleme.
Die zweite Initiative, die von Christophe Darbellay eingereicht wurde, fordert – in Bezug auf pädophile Straftäter - die richterliche Untersagung der Ausübung einer beruflichen oder freiwilligen Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen für mindestens 10 Jahre. Die Kommission für Rechtsfragen warf ihm vor, der schwere der Tat nicht gerecht zu werden, indem er sich auf den Artikel 187 des Strafgesetzbuches (sexuelle Handlungen mit Kindern) fokalisiert, während die schwereren Fälle unter die Artikel 189 (sexuelle Nötigung), 190 (Vergewaltigung) und 191 StGB (Schändung) fallen.
Die Initiative von Oskar Freisinger, der zufolge Verurteilungen wegen Pädophilie nicht aus dem Strafregister gestrichen werden sollen, wurde dagegen abgelehnt.


07.063 - Geschäft des Bundesrates. Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Volksinitiative
04.469 - Parlamentarische Initiative. Obligatorischer Strafregisterauszug für Personen, die mit Kindern arbeiten
04.473 - Parlamentarische Initiative. Pädophile Straftäter. Verbot der Ausübung von Berufen mit Kindern
04.441 - Parlamentarische Initiative .Verurteilung wegen Pädophilie. Keine Streichung aus dem Strafregister







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