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Défense des enfants international
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Die langen Wege der Politik. Eine Analyse der Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik

Von Geo Taglioni, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände

  
[ Bulletin DEI, Dezember 2008 Band 14 Nr 4 S.I ]



Der Bundesrat hat am 27. August 2007 die „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ verabschiedet. Damit beantwortet er die Postulate Janiak (00.3469) und Wyss (00.3400 und 01.3350). Das als Motion vom heutigen Ständerat und damaligen Nationalrat Claude Janiak am 27. September 2000 eingereichte Postulat „Rahmengesetz zur schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik“ (00.3469) verlangt ein Rahmengesetz, welches im Wesentlichen Grundlagen für eine besser koordinierte schweizerische Kinder- und Jugendpolitik schaffen und die Kantone beauftragen soll, eine umfassende Jugendpolitik zu realisieren. Zudem soll der Bund eine koordinierende und die Kantone unterstützende Stelle schaffen. Diese soll partizipativ ausgestaltet sein. Die von Nationalrätin Ursula Wyss eingereichte Motion vom 23. Juni 2000 „Bessere politische Beteiligung von Jugendlichen“ (00.3400) verlangt Massnahmen, um die politische Partizipation von Jugendlichen zu stärken. Die Motion Wyss vom 21. Juni 2001 fordert ein „Antragsrecht für die Eidgenössische Jugendsession“ (01.3350).

Das lange Warten auf konkrete Massnahmen


In seiner ersten Antwort auf den Vorstoss von Nationalrätin Ursula Wyss (00.3400) versicherte der Bundesrat, die politische Beteiligung der Jugendlichen mit verschiedenen Massnahmen fördern zu wollen. Als Vorgehensvorschlag erwähnte der Bundesrat darin die Erarbeitung eines Rahmengesetzes für die Jugendpolitik, gestützt auf Artikel 67 Absatz 2 der neuen Bundesverfassung. Dieser Antwort folgten aber keine weiteren Schritte. Im Frühling 2005 gründete die SAJV gemeinsam mit 20 weiteren Organisationen eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die Schaffung eines Rahmengesetzes voranzutreiben. Ein Jahr später lancierte sie das «Schweizer Kinder- und Jugendmanifest» welches konkrete Aktionen für die Einführung einer umfassenden Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz fordert. Am 12. August 2006 wurde dieses dem Bundesamt für Sozialversicherungen überreicht. In der Zwischenzeit wurde die Arbeitsgruppe der SAJV breit verankert und in die „Koalition für eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendpolitik“ überführt. Acht Jahre haben die Jugendorganisationen auf konkrete Massnahmenvorschläge seitens des Bundes gewartet. Entsprechend hohe Erwartungen setzten sie in den nun vorliegenden Bericht. Mit den formulierten Vorschlägen werden diese aber nur sehr bedingt erfüllt.

Stellungnahme der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV)


Die SAJV begrüsst, dass die zuständigen Verwaltungsstellen sowie der Bundesrat den Forderungen der eingereichten Postulate teilweise nachgekommen sind und das Thema der Kinder- und Jugendpolitik angepackt haben. Der Bericht bildet eine gute Grundlage für die dringend nötige und breit zu führende Diskussion über eine künftige wirkungsvolle Kinder- und Jugendpolitik.
Die verabschiedete Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik lehnt die von Claude Janiak vorgeschlagene Schaffung eines Rahmengesetzes ab. Der Bundesrat hat sich statt dessen entschieden, die schweizerische Kinder- und Jugendpolitik auf der Basis der aktuellen Verfassungsgrundlagen weiterzuentwickeln.
Mit den im Bundesratsbericht vorgeschlagenen Massnahmen, d.h. mit der Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes und einer verstärkten Zusammenarbeit der beteiligten Bundesstellen, ist ein erster Schritt in die Richtung einer zeitgemässeren Kinder- und Jugendförderung gemacht worden. Von einer wirkungsvollen Kinder- und Jugendpolitik ist die Schweiz aus Sicht der SAJV damit aber noch weit entfernt. Obwohl der verabschiedete Bericht als „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ betitelt wird, fehlt eine globale Strategie, wie sie u.a. von Fachpersonen aus den Kantonen gewünscht wäre, weitgehend. Für den Aufbau einer kohärenten schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik, welche allen Kindern und Jugendlichen Chancengleichheit gewährt, müssen Bund, Kantone und Gemeinden eine gemeinsame Vision zur Kinder- und Jugendförderung entwickeln. Diese Vision gilt es dann - in Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen! - in verbindliche Leitbilder, Strategien sowie konkrete Ziele und schlussendlich vor allem in die Tat umzusetzen.
Mit der vorgeschlagenen Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich das Spektrum von Angeboten der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit erweitert hat. Im Speziellen soll die Bundesförderung der offenen Jugendarbeit ermöglicht werden. Die SAJV erachtet diese Öffnung im Grundsatz als richtig. Die für die Kinder- und Jugendförderung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel müssen jedoch dieser neuen Gegebenheit ebenfalls angepasst werden. Es kann nicht sein, dass die verteilten finanziellen Mittel gleich hoch bleiben, sich der zu begünstigende Kreis aber erweitert. Die verbandliche Jugendarbeit darf nach der Revision des Gesetzes nicht geschwächt werden. Die Jugendverbände haben in der Geschichte der ausserschulischen Jugendarbeit viel geleistet und werden auch künftig eine wichtige Rolle in der Förderung der Kinder und Jugendlichen spielen.
Die SAJV plädiert dafür, dass die finanziellen Ressourcen für die Kinder- und Jugendpolitik auf Bundesebene erhöht werden: Der Bund wird zusätzliche Aufgaben zu übernehmen haben und der Kreis der beteiligten AkteurInnen, welche vom Jugendförderungsgesetz profitieren sollen, wird sich erweitern.
Die SAJV teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationsintergrund durch besondere Massnahmen vermehrt gefördert und integriert werden müssen. Die Jugendverbände sind sich dieser Problematik bewusst und haben sich bereits in den letzten Jahren damit auseinandergesetzt. Die Jugendverbände stehen seit jeher allen Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft offen.
Ebenfalls begrüsst die SAJV die gesetzliche Verankerung der Eidgenössischen Jugendsession und die versprochene verstärkte finanzielle Unterstützung, um vermehrt Jugendliche aus bildungsfernen Schichten sowie mit Migrationhintergrund zu erreichen. Die Jugendsession hat sich jedoch nie als elitäres Gremium verstanden. Ein Drittel der TeilnehmerInnen an d er Jugendsession 2008 absolvieren eine Berufslehre und auf die Repräsentativität der TeilnehmerInnen bezüglich Herkunft, Sprache, Geschlecht und Bildungshintergrund wurde seit der Lancierung dieses Projektes stets grosser Wert gelegt.
Der Bundesrat lehnt leider in seiner Strategie die von Claude Janiak vorgeschlagene partizipative Struktur der auf Bundesebene für Kinder- und Jugendfragen zuständigen Verwaltungseinheit ab. Kinder und Jugendliche werden so an den Diskussionen und Beschlussfassungen nicht direkt beteiligt sein. Die Begründung des Bundesrates ist formeller Natur: Eine solche Struktur würde zu einer Vermischung von Zuständigkeiten führen, heisst es im Bericht. Die Verwaltung sei als ausführende Behörde dem Bundesrat unterstellt, welcher mit Durchführungsaufgaben beauftrage. Diese Begründung ist nachvollziehbar. Dennoch muss das Recht auf Partizipation, das in der von der Schweiz ratifizierten Kinderrechtskonvention festgelegt ist, in Zukunft vermehrt umgesetzt werden. Kinder und Jugendliche müssen in die Entscheidungsprozesse einbezogen und als Akteure der Gesellschaft ernst genommen und unterstützt werden. Nur mit der Berücksichtung der Anliegen der jüngeren Generationen können langfristige und nachhaltige Lösungen entwickelt werden. In diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Verankerung einer bewährten partizipativen Institution wie der Eidgenössischen Jugendsession zu begrüssen. Damit betrachte die SAJV jedoch die Aufgabe des Bundes im Bereich der Förderung der Partizipation der jungen Generationen noch nicht als erfüllt. Sie fordert darum den Bund auf, den Austausch mit den Jugendlichen auch in anderem Rahmen zu verstärken.

Fazit


Mit den im Bundesratsbericht vorgeschlagenen Massnahmen, d.h. mit der Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes und einer verstärkten Zusammenarbeit der beteiligten Bundesstellen, ist ein erster Schritt in die Richtung einer zeitgemässeren Kinder- und Jugendförderung gemacht worden. Von einer wirkungsvollen Kinder- und Jugendpolitik ist die Schweiz damit aber immer noch weit entfernt. Es ist an der Zeit, dass die AkteurInnen der verschiedenen politischen Ebenen gemeinsame Visionen und Strategien entwickeln, den Arbeiten auf den verschiedenen Stufen eine gemeinsame Stossrichtung geben und für eine wirksame Vernetzung sorgen. Aus Sicht der SAJV müssen hierbei Bund und Kantone gemeinsam die Führungsrolle übernehmen. Die SAJV und ihre MitstreiterInnen werden weiterhin dran bleiben und ihren Teil dazu beitragen, damit in der Schweiz eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendpolitik entstehen kann.



Die Koalition für eine wirkungsvolle schweizerische Kinder- und Jugendpolitik



Gemeinsam mit 20 weiteren Organisationen und Institutionen gründete die SAJV 2005 eine Arbeitsgruppe, die zum Ziel hatte, die Schaffung eines Rahmengesetzes voranzutreiben. Ein Jahr später lancierte sie das «Schweizer Kinder- und Jugendmanifest» welches konkrete Aktionen für die Einführung einer umfassenden Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz fordert. Am 12. August 2006 wurde dieses dem Bundesamt für Sozialversicherungen überreicht. In der Zwischenzeit wurde die Arbeitsgruppe der SAJV breit verankert und in die „Koalition für eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendpolitik“ überführt. Ziel der Koalition ist es, die Öffentlichkeit, Bund und Kantone sowie insbesondere die eidgenössischen Räte auf die Wichtigkeit einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik hinzuweisen. Die Koalition organisiert sich in einer Kern-, Echo- und Interessengruppe. Die Kerngruppe besteht nebst der SAJV aus VertreterInnen der pro juventute, der Kinderlobby Schweiz und des Dachverbands der offenen Jugendarbeit DOJ. Die Echogruppe umfasst rund 20 Organisationen, die Interessengruppe 200 Organisationen und Privatpersonen. www.kinderundjugendpolitik.ch




Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände



Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) ist die Dachorganisation von rund 80 Jugendorganisationen in der Schweiz und vertritt deren Anliegen bei den Behörden, in politischen Gremien und gegenüber der Öffentlichkeit. Gegründet wurde die SAJV im Jahr 1933. Kinder- und Jugendpolitik ist das Kerngeschäft der SAJV. Die SAJV setzt sich zudem für Chancengleichheit ein und unterstützt ganzheitliche Gesundheitsförderung. Die SAJV besteht aus rund 120 ehrenamtlichen und 16 vollamtlichen MitarbeiterInnen, ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig und nicht gewinnorientiert.
Partizipation: Jugendliche reden mit und übernehmen Verantwortung
Die SAJV arbeitet in den wichtigsten Gremien als Expertin mit und setzt sich kantonal, national und international dafür ein, dass Jugendliche an politischen Entscheidungen partizipieren können
Freiwilligenarbeit wird immer wertvoller
Rückgrat aller Jugendorganisationen ist die Freiwilligenarbeit. Die SAJV engagiert sich deshalb für deren politische und gesellschaftliche Besserstellung. 1991 wurde die Einführung des einwöchigen Jugendurlaubs erwirkt und mit dem Sozialzeitausweis und dem Ausbildungsbüchlein Standards für ehrenamtliche Arbeitszeugnisse gesetzt.










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