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Défense des enfants international
section suisse
 
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Elterliche Präsenz bei kranken Kindern
  
[ Bulletin DEI, Juni 2009 Band 15 Nr 2 S.12 ]



Wenn ein Kind schwer erkrankt und im Spital versorgt werden muss oder längere Zeit der häuslichen Pflege bedarf, sehen sich die Eltern dieser Situation oft hilflos ausgeliefert. Sie müssen nicht nur mit ansehen, wie das eigene Kind leidet, sondern werden zudem von organisatorischen und finanziellen Sorgen geplagt. Die vom schweizerischen Recht bisher vorgesehenen drei Tage Pflegeurlaub sind deutlich zu wenig, um die elterliche Präsenz in einem schweren Krankheitsfall, der sich über Monate oder gar Jahre hinziehen kann, zu gewährleisten. Ein Elternteil ist also meist gezwungen, seine Arbeit aufzugeben, und riskiert damit finanzielle Engpässe, um das kranke Kind zu betreuen.
In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien und Schweden hat man sich dieses Problems angenommen. Dort gibt es die Möglichkeit eines längeren Pflegeurlaubs, der finanziell entschädigt wird.
Um Familien zu unterstützen, die von solch schwerwiegenden Problemen betroffen sind, haben zwei Parlamentarierinnen je einzeln eine Motion eingereicht, die die Einführung eines vergleichbaren Systems fordern.
Der Ständerat verschanzt sich hinter pekuniären Argumenten. Der Vorwand, die Kassen der Sozialversicherungen nicht derart belasten zu können, dient ihm als Begründung für die Ablehnung der beiden Motionen.

Motion 08.3839. Gisèle Ory. Taggeld für elterliche Präsenz.
Motion 08.3838. Liliane Maury Pasquier. Elterliche Präsenz bei schwerkranken Kindern.








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