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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial
Dannielle Plisson

  
[ Bulletin DEI, September 2009 Band 15 Nr 3 S.3 ]


Zur Feier des 30. Jubiläums von Défense des Enfants International und seines Engagements für Kinderrechte und anlässlich des 20. Jahrestags des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes gibt die Schweizer Sektion mit dieser Ausgabe des Schweizer Bulletins der Kinderrechte ein Sonderheft heraus. Darin sollen jene zu Wort kommen, die sich seit Jahren unnachgiebig dafür einsetzen, dass Kinder respektiert und gehört werden und in Würde aufwachsen können.
Da ist zuallererst der DEI-Gründer Nigel Cantwell, der uns von den Anfängen der Organisation und von der internationalen Lage der Kinderrechte in den 70er Jahren erzählt. Zusammen mit dem Domherrn Joseph Moerman, dem „Vater“ des Internationalen Jahres des Kindes 1979, hat Nigel eine enorme Energie und Entschlossenheit aufgebracht, um die internationale Gemeinschaft zur Einsicht zu bringen, dass Kinder nicht nur geschützt, versorgt und ernährt werden müssen, sondern dass man ihnen auch eigene Rechte und einen eigenen Status zuerkennen muss, nämlich „Menschenrechte für Kinder“.
Anschlissend ergreift Jean Zermatten das Wort. Er war jahrelang Jugendrichter im Kanton Wallis (Schweiz) und ist heute Direktor des Instituts der Rechte des Kindes in Sion und Vizepräsident des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Er klärt uns darüber auf, wie dieser Ausschuss arbeitet.
Danach ist Alice Miller an der Reihe. Sie hat in Philosophie, Psychologie und Soziologie promoviert und forscht zum Thema Kindheit. Ihr Beitrag ist ein aufwühlender Text über Kindesmisshandlung. Alice Miller hat zahlreiche Bücher und Artikel über versteckte Gewalt geschrieben, die, ihrer Meinung nach, oft das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern bestimmt. Ihre Veröffentlichungen haben sie weltweit bekannt gemacht.
Andererseits teilt uns Regula Gerber Jenni, promovierte Rechtswissenschaftlerin, ihre Uberlegungen zur und ihre Einschätzung der Praxis der Anhörung des Kindes in Gerichtsverfahren mit. Sie unterstreicht einmal mehr die Bedeutung des Artikels 12 der Kinderrechtekonvention, die dem Kind das Recht zusichert, seine Meinung in allen es berührenden Fragen frei zu äussern.
Zum Schluss lässt uns Louisette Hurni-Caille, Gründerin der Organisation Kinderschutz Schweiz und DEI-Mitglied der ersten Stunde, an ihrer Erfahrung und ihrem fundierten Wissen im Bereich der Kinderrechte teilhaben.
Wir möchten ausserdem darauf hinweisen, dass das Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht von Kindern in diesem Bulletin in Form von Originalzeichnungen verwirklicht ist. Aus Platzgründen war es uns leider nicht möglich, alle abzubilden.
Was wäre ein Schluswort ohne die Erwähnung derjenigen, die mit Grosszügigkeit und Enthusiasmus bei der Entwicklung, der Redaktion und der Gestaltung dieses Sonderheftes mitgewirkt haben? Sie sind es, die uns regelrecht „Flügel verleihen“, um unsere Bemühungen für die Kinder und ihre Rechte fortzusetzen.







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