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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial
Leila Kramis

  
[ Bulletin DEI, März 2010 Band 16 Nr 1 S.2 ]


Drei Jahre nach in Kraft treten des neuen Jugendstrafgesetzes wird dieses zum Ziel häufiger Kritik. Die einen rufen nach einer Verhärtung, ja sogar nach der Anwendung des Strafgesetzes für Erwachsene ab 16 Jahren und nach Freiheitsstrafen ab 14 Jahren. Zugestehen muss man, dass die Gewalt von Jugendlichen ein besonders beliebtes Thema der Medien ist. Ein skandalträchtiger Vorfall genügt, um die ganze Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und zum Auslöser leidenschaftlicher Diskussionen zu werden über die von jugendlichen Straftätern ausgehende Gefahr für unsere Gesellschaft und über die Zwangsmassnahmen, mit denen ihnen zu begegnen sei.
Das 2007 angenommene Gesetz stützt sich auf die aktuellen Entwicklungen im Jugendstrafrecht. Dabei geht man davon aus, dass Jugendliche eher wieder auf den rechten Weg gebracht werden können als Erwachsene, und erzieherische Massnahmen deshalb Strafen vorzuziehen sind. Gleichzeitig sieht das Gesetz einen schärferen Ton im Umgang mit Straftätern vor, die über 16 Jahre alt sind. Diese müssen unter Umständen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Jahren rechnen.

Im Dossier dieser Ausgabe kommt die wissenschaftliche Mitarbeiterin am UFSP Ethik und Lehrbeauftragte an der Universität Zürich, Dr. iur Brigitte Stump Wendt, auf eines der striktesten Justizsysteme der Welt zu sprechen: auf das der USA. Sie zeigt auf, dass an Erwachsene gerichtete Strafmassnahmen für Minderjährige kontraproduktiv sein können.

In diesem Zusammenhang verdeutlicht ein Interview mit André Dunant, der mehr als 30 Jahre Jugendanwalt im Kanton Genf war und heute als Berater in Jugendrechtsfragen tätig ist, die Bedeutung der Anhörung von Kindern bei gerichtlichen Verfahren. Seine jahrelange Erfahrung hat ihn gelehrt, wie wichtig es ist, den jugendlichen Straftäter am Prozess teilhaben zu lassen und ihm das Urteil des Richters verständlich zu machen, damit er es akzeptieren und Verantwortung für sein Handeln übernehmen kann.

Die Einführung der Mediation im neuen Jugendstrafrecht war eine der wichtigsten Neuerungen. Der Kanton Freiburg, der diese Form der Konfliktlösung bereits seit 2004 anwendet, zieht daraus eine eher befriedigende Bilanz. Zu diesem Thema haben wir uns mit Gérard Demierre, Mediator beim Büro für Mediation in Jugendstrafsachen in Freiburg, zum Gespräch getroffen, über das wir auf Seite 9 berichten.

Aus aktuellem Anlass befassen wir uns mit den Risiken der Adoption in Krisensituationen – ein Problem, dass sich seit dem schweren Erdbeben in Haiti stellt. Ausserdem werden die umstrittenen Massnahmen seitens der Genfer Regierung im Umgang mit bettelnden Kindern angesprochen. Zu guter Letzt hoffen wir, dass das Anfang 2010 eingeführte Entführungsalarmsystem hält, was es verspricht, und dass der Einsatz des Kantons Genf, der sich kürzlich bei den andern Kantonen und beim Bund für das Verbot von Prostitution von unter 18-Jährigen stark gemacht hat, auch eine Änderung im Schweizerischen Recht bewirken wird.







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