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Défense des enfants international
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Scheidung: UNO-Ausschuss verlangt Beseitigung der wirtschaftlichen Benachteiligung der Frau

Von Anna Hausherr, Schweizerischer Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV

  
[ Bulletin DEI, Juni 2010 Band 16 Nr 2 S.8 ]


Der UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau hat die Schweiz aufgerufen, bei der Festlegung von Alimenten sicherzustellen, dass finanzielle Fehlbeträge gleichermassen auf die getrennten Ehegatten aufgeteilt werden. Damit scheint die Beseitigung einer zentralen Ursache der weit überdurchschnittlichen Armut von Kindern in Einelternfamilien in Reichweite. Mit der geplanten Revision der elterlichen Sorge im ZGB drohen aber neue materielle Benachteiligungen.



Die Konvention über die Rechte des Kindes (CRC) und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (CEDAW) sind komplementär und verstärken sich gegenseitig . CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) ist seit 1997 für unser Land verbindlich. Das Übereinkommen verlangt ein aktives Vorgehen der Vertragsstaaten gegen Diskriminierungen der Frauen, um deren faktische Gleichstellung zu erreichen. In seinen abschliessenden Bemerkungen zum dritten Staatenbericht der Schweiz vom August 2009 fordert der CEDAW-Ausschuss eine gerechte Teilung der wirtschaftlichen Folgen der Trennung von Paaren.

Bereits im Juni hatte Nationalrätin Anita Thanei die Motion 09.3519 „Ehescheidung und -trennung: Gleichbehandlung in Mankofällen“ eingereicht. In weiteren Motionen verlangte die Nationalrätin zudem Mindestunterhaltsbeiträge für Kinder, die – aus welchem Grund auch immer – bei einem Elternteil aufwachsen (Motion 09.3847) und einen Mindeststandard für die Alimentenhilfe (Motion 09.3846). Die Vorstösse nehmen dringende Anliegen der Einelternfamilien auf.

Positive Antwort des Bundesrats


Die Regierung sagt Ja zur Motion „Ehescheidung und -trennung: Gleichbehandlung in Mankofällen“. Den Vorstoss für Mindestunterhaltsbeiträge für Kinder lehnt sie zwar ab, dies jedoch nicht aus sachlichen Gründen, sondern „um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und im Sinn der Effizienz“. Das Anliegen müsse nicht selbständig behandelt werden, so der Bundesrat, da es wie die Motion für die Gleichbehandlung in Mankofällen dazu führe, dass der Grundsatz der Unantastbarkeit des Existenzminimums der unterhaltsverpflichteten Partei relativiert werden müsse. Die Verfassungsgrundlage für die Festlegung von Mindeststandards in der Alimentenhilfe erachtet der Bundesrat als unzureichend und lehnt die entsprechende Motion deshalb ab. Er verweist aber auf den Bericht zum Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats vom Januar 2006 (Postulat 06.3003), der demnächst vorliegen und die Probleme in der Alimentenhilfe sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen werde.

Armutsfalle Sorgerechtsrevision


Im Dezember 2009 entschied der Bundesrat, das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern zur Regel zu machen, ohne die Entscheidzuständigkeiten besonders zu regeln. Sollte es bei diesem Vorhaben bleiben, drohen Einelternfamilien und ihren Kindern neue materielle Benachteiligungen. So könnte das Veto eines getrennt lebenden Vaters den Umzug an einen Ort mit besseren Erwerbs- oder Betreuungsmöglichkeiten verhindern. Nicht zu vergessen ist, dass das gemeinsame Sorgerecht heute schon bei Alleinerziehenden eine magere Altersvorsorge zusätzlich verschlechtern kann: Ohne andere Vereinbarung wird die Erziehungsgutschrift für die AHV hälftig geteilt, auch wenn sich der getrennt lebende Vater oder die getrennt lebende Mutter nicht an der Erziehung beteiligt hat.






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