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Défense des enfants international
section suisse
 
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Erwerbsersatz bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubes abgelehnt
  
[ Bulletin DEI, September 2010 Band 16 Nr 3 S.14 ]


Das Schweizer Recht sieht die Möglichkeit vor, den Beginn des Mutterschaftsurlaubes aufzuschieben, wenn das Neugeborene sofort nach der Geburt im Krankenhaus versorgt werden muss. In diesem Fall setzen die Zahlungen erst mit der Entlassung des Babys aus dem Krankenhaus ein. Doch obwohl das Arbeitsrecht der Mutter untersagt, in den 8 Wochen nach der Entbindung zu arbeiten, ist kein Erwerbsersatz für die Zeit zwischen Entbindung und Beginn des Mutterschaftsurlaubes vorgesehen. Die Mutter bezieht solange keinerlei Einkünfte. Die Nationalrätin Franziska Teuscher hatte 2008 eine parlamentarische Initiative eingereicht, um diese Gesetzeslücke zu schliessen. Sie forderte eine Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsausfallentschädigungen (EOG), die bewirkt, dass bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubes der Erwerbsersatz für die Zeit zwischen Niederkunft und Beginn des Mutterschaftsurlaubes geregelt wird. Die Initiative wurde mit knapper Mehrheit vom Nationalrat mit der Begründung abgelehnt, eine Neuregelung sei mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Angesichts der Tatsache, dass eine solche Gesetzesänderung nur Ausnahmefälle beträfe, sie jedoch für die Gesundheit von Mutter und Kind von enormer Bedeutung wäre, kann man diese Argumentation nur mit Skepsis betrachten.

Parlamentarische Initiative 08.526. Franziska Teuscher. „Erwerbsersatz bei Aufschub des Mutterschaftsurlaubes“







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