Deprecated: mysql_pconnect(): The mysql extension is deprecated and will be removed in the future: use mysqli or PDO instead in /home/clients/dd97c3d1555e010b40d5c268f7caf91f/web/338/dei/includes_c/inc_dbopen.php on line 48
Défense des enfants international
section suisse
 
Afficher un article
Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


100 Jahre Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB

Einelternfamilien verlangen mehr Schutz für die Kinder bei der ZGB-Revision zur elterlichen Sorge
von Monique Gerber und Anna Hausherr

  
[ Bulletin DEI, Juni 2012 Band 18 Nr 1 S.III-IV ]





Hundert Jahre nach Inkrafttreten des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs ZGB werden die Bestimmungen zur elterlichen Sorge revidiert. Aus Anlass der Feier zum hundertsten ZGB-Jubiläum vom 1. März fordert der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV Vorrang für die Kinder und ihre Rechte: Es braucht eine Sorgerechtsregelung, die das hohe Armutsrisiko der Kinder getrennt lebender Eltern beseitigt und die Kinder bei elterlichen Konflikten schützt. Dringend nötig ist ein Mindestunterhaltsbeitrag für Kinder in der Höhe der einfachen maximalen Waisenrente im ZGB.
100 Jahre ZGB_elterliche Sorge

Über die Hälfte der Kinder in der Sozialhilfe leben in Einelternfamilien, die 17 Prozent der Familien mit Kindern ausmachen. „Hier besteht bei der Revision des Zivilgesetzbuchs der grösste Handlungsbedarf“, stellt SVAMV-Zentralpräsidentin Monique Gerber fest. „Die gravierenden Folgen, die Armut auf die Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder hat, sind längst belegt. Die Kinder können nicht länger auf Hilfe warten – auch in unser aller Interesse nicht. Sie sind unsere Zukunft!“

Der Mindestunterhaltsbeitrag für Kinder im ZGB hilft auch den Vätern und Müttern

Die meisten Alleinerziehenden sind Mütter (85 Prozent). Jede Dritte ist Vollzeit erwerbstätig und fast jede Zweite mit einem Pensum von über 50 Prozent. Trotzdem sind sie und ihre Kinder am meisten von Armut betroffen. Der Grund: Alleinerziehende müssen für den finanziellen Unterhalt der Kinder aufkommen, wenn der getrennt lebende Vater seinen Beitrag nicht leisten kann. Diese Diskriminierung beeinträchtigt die Zukunftschancen der betroffenen Kinder massiv. Das darf nicht sein! Bedürftige getrennt lebende Väter (und Mütter) müssen Anspruch auf Hilfe haben, wenn sie ihren Teil zum Lebensunterhalt der Kinder nicht leisten können - genau wie alle anderen Eltern auch. Der SVAMV verlangt deshalb, dass umgehend ein Mindestunterhaltsbeitrag in der Höhe der einfachen maximalen Waisenrente für die Kinder von getrennt lebenden Eltern ins ZGB eingeführt wird.
Damit erhalten die betroffenen Kinder, Mütter und Väter rasch die nötige, wirksame Hilfe:

• Ein im ZGB festgelegter Unterhaltsbeitrag verteilt die Sorge für die Kinder auf beide Eltern, wie es bei der Zweielternfamilie der Fall ist. Dadurch wird gezielt ein Armutsrisiko behoben, dem ausschliesslich die Kinder getrennt lebender Eltern ausgesetzt sind.

• Alleinerziehende müssen sich nicht oder weniger bei der Sozialhilfe verschulden, und bedürftige zahlungspflichtige Väter und Mütter, die die Mindestalimente nicht zahlen können, können mit Unterstützung der Alimentenhilfe für ihre Kinder sorgen : Dank des gesetzlichen Mindestunterhaltsbeitrags hat jedes Kind einen Rechtstitel für Alimente in ausreichender Höhe, der die Alimentenbevorschussung und –inkassohilfe erst möglich macht.

• Der gesetzlich festgelegte Mindestunterhaltsbeitrag für Kinder hat überdies den Vorteil, dass er rasch und unkompliziert eingeführt werden kann, beispielsweise indem Art. 285 Abs. 1 ZGB entsprechend ergänzt wird.
Schutz der Kinder bei Elternkonflikten

Die gemeinsame elterliche Sorge entspricht fraglos dem Kindeswohl, wenn die Eltern gemeinsam kindgerechte Lösungen finden können, was meistens der Fall ist. Die Forschung zeigt aber auch unmissverständlich und übereinstimmend, dass die gemeinsame elterliche Sorge das Kindeswohl gefährden kann. Das trifft insbesondere auf andauernde elterliche Konflikte zu, die zusammen mit Armut und Gewalt unbestritten die schwersten Belastungen überhaupt für Kinder sind. Die gemeinsame elterliche Sorge, die viele Absprachen erfordert, verstärkt solche Konflikte. Es hat sich erwiesen, dass hier die sogenannte „parallele Elternschaft“ mit klar verteilten Aufgaben und Kompetenzen das Wohl des Kindes besser wahrt. Das Gesetz muss deshalb den zuständigen Behörden ermöglichen, den beiden getrennt lebenden Eltern unterschiedliche Entscheidkompetenzen zuzuteilen. Und es muss die Ausbildung der Verantwortlichen ebenso regeln wie die Partizipationsrechte der Kinder, denn es sind die Richterinnen und Richter und die Mitglieder der Kindesschutzbehörden, die im Einzelfall das Wohl des betroffenen Kindes sicherstellen. Schliesslich muss die Trennung von nicht miteinander verheirateten Eltern respektive ihr Getrenntleben ab Geburt des Kindes wie die Scheidung im ZGB geregelt werden, denn die Kinder dieser Eltern brauchen den gleichen Schutz wie die Kinder scheidender Eltern.
Die Kinder im Zentrum – auch in der Zweielternfamilie

Die ZGB-Bestimmungen zur elterlichen Verantwortung müssen den Eltern Leitlinien bieten, damit sie die Rechte und Bedürfnisse ihrer Kinder ins Zentrum stellen können. Das verlangt die Konvention über die Rechte des Kindes, die auch für die Schweiz Gültigkeit hat. Die Ausrichtung auf das Kind nimmt den Eltern nichts weg, im Gegenteil: Sie hilft ihnen, sich ihrer Aufgaben bewusst zu werden und entsprechend zu handeln. « Die Orientierung am Kind muss bereits in der Zweielternfamilie als Prinzip gelten, damit eine allfällige spätere Trennung kindgerecht erfolgen kann », betont Monique Gerber. « Auch die partnerschaftliche Verteilung der elterlichen Aufgaben kann meist nicht erst bei der Trennung eingeführt werden. » Heute wachsen, auch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, die meisten Kinder getrennt lebender Eltern bei der Mutter auf. Dies ist die Folge der vorherrschenden Aufgabenverteilung in der Zweielternfamilie, die in der Einelternfamilie meist einvernehmlich weitergeführt wird. Mit der gesellschaftlichen Entwicklung wird aber die Zahl der alleinerziehenden Väter ebenso zunehmen wie die Zahl der Eltern, welche die Alltagssorge für die Kinder teilen. Die Anforderungen an die Kompetenzen der Eltern steigen. Eltern sind deshalb auf gesetzliche Rahmenbedingungen angewiesen, die ihnen Zugang zu fördernden, qualifizierten und bezahlbaren Bildungs-, Beratungs- oder Mediations-Angeboten verschaffen, damit sie ihre Kinder gut und in Sicherheit aufziehen können. 


Weitere Informationen: http://www.einelternfamilie.ch/de/medien-und-politik-mainmenu-110/dossier.html


Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV engagiert sich seit 1984, um die Lebenslage der 183'000 Einelternfamilien in der Schweiz zu verbessern. Kontakt:

• Monique Gerber, Erwachsenenbildnerin, Zentralpräsidentin: m.gerber@svamv.ch

• Anna Hausherr, lic. phil., Psychologin FSP, Zentralsekretärin: a.hausherr@svamv.ch

Weitere informazionen:
http://www.einelternfamilie.ch/de/medien-und-politik-mainmenu-110/dossier.html

Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV engagiert sich seit 1984, um die Lebenslage der 183'000 Einelternfamilien in der Schweiz zu verbessern.

CONTACT:

Monique Gerber, Erwachsenenbildnerin, Zentralpräsidentin: m.gerber@svamv.ch

Anna Hausherr,lic.phil., Psychologin FSP, Zentralsekretärin: a.hausherr@svamv.ch







© DEI - NetOpera 2002 - 2008 Kontakt Conception et réalisation: NetOpera/PhotOpera,





niak2