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Défense des enfants international
section suisse
 
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Ein klares « NEIN » zu neuen Benachteiligungen
  
[ Bulletin DEI, Dezember 2013 Band 19 Nr 3 S. 11 ]




Der SVAMV lehnt die Familieninitiative "Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen" ab.

Die Volksinitiative benachteiligt Familien, die nicht auf ein Erwerbseinkommen verzichten können, unter ihnen ganz besonders die Einelternfamilien. Alleinerziehende Eltern – 85 Prozent von ihnen Mütter - haben keine Wahl: Sie müssen einem Beruf nachgehen, um überhaupt ein Einkommen zu haben, mit dem sie ihre Familie ernähren können. Die meisten getrennt lebenden Eltern – mehrheitlich Väter – können keine ausreichenden Alimente für ihre Kinder zahlen. Auch wenn das von den Initianten bevorzugte Modell zweifellos zur schweizerischen Familienlandschaft gehört: Die Annahme ihrer Initiative wäre ein schwerer Rückschlag für die wachsende Zahl von Eltern, die Beruf und Familie vereinbaren müssen, um für ihre Kinder sorgen zu können.

Seit 2011 befreit der Bund die Kosten der Drittbetreuung von Kindern während der Arbeitszeit ihrer Eltern bis zu einem Höchstbetrag von 10'100 Franken pro Jahr und Kind unter 14 Jahren von der Steuer (Steuerinformation, Stand 1.1.2013). Fortschreitende Verbesserungen in den Kantonen haben in den letzten Jahren das Erwerbseinkommen alleinerziehender und das zweite Einkommen verheirateter Eltern steuerlich entlastet.

Es bestehen aber nach wie vor grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. Die Maximalbeträge der Abzüge der Kosten berufsbedingter Kinderbetreuung variieren stark, und nicht überall werden die effektiven berufsbedingten Drittbetreuungskosten berücksichtigen. Hier sind weitere Anstrengungen in verschiedenen Kantonen nötig, unter anderen in JU, GE, TG, BL und BE.

Die Kinderdrittbetreuungsabzüge müssen belegt werden. Sie sind direkt an die effektiven Ausgaben gebunden, und das Erwerbseinkommen, das sie ermöglichen, wird besteuert. Diesen Grundsatz hebt die Initiative auf: Sie will einen Familienabzug einführen, der weder vom Familieneinkommen noch von den Ausgaben für die Kinderbetreuung abhängig ist, die für die Erzielung des Einkommens nötig sind. Es ist, wie wenn Erwerbstätige verlangen würden, Transportkosten in Abzug bringen zu können, auch wenn sie keine solchen zu zahlen haben.

Die Volksinitiative bevorzugt Familien, die keine Drittbetreuung der Kinder brauchen, und stellt sie besser als diejenigen, die Kinder und Beruf vereinbaren müssen. Es ist kaum denkbar, dass sich diese Umverteilung ohne Abstriche bei den heutigen berufsbedingten Kinderbetreuungsabzügen machen lässt. Das zeigt das Beispiel des Kantons Wallis, der 2012 einen Abzug für Eigenbetreuung von 3'000 Franken einführte. Gleichzeitig senkte er den Abzug der berufsbedingten Betreuungskosten durch Dritte von bereits bescheidenen maximal 4‘000 auf 3‘000 Franken, was den effektiven Ausgaben für die Kinderbetreuung noch weniger entspricht. Neuenburg etwa erhöht 2013 den jährlichen Abzug nachgewiesener Kinderdrittbetreuungskosten von höchstens 3'000 auf 17'500 Franken, Basel Stadt hat den Maximalabzug 2012 von 5'500 auf 10'000 Franken erhöht.

Indem sie sich gegen eine angebliche steuerliche Ungleichbehandlung wenden, stellen die Initianten Errungenschaften in Frage, die oft erst nach harten Auseinandersetzungen in den kantonalen Parlamenten erreicht werden konnten. Was sie vorschlagen, ist ein Abbau von Entlastungen, die für ein besseres Gleichgewicht von Familie und Beruf unentbehrlich sind und insbesondere den überdurchschnittlich von Armut bedrohten alleinerziehenden Eltern ermöglichen, einer Erwerbsarbeit nachzugehen.

Für mehr Informationen:
- Anna Hausherr, Zentralsekretärin: 079 758 94 48 / a.hausherr@svamv.ch
- Doris Agazzi, Koordination Romandie : 079 687 64 58 / d.agazzi@svamv.ch









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