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Défense des enfants international
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Intersexuelle Menschen - Ein neues Gesetz
  
[ Bulletin DEI, März 2014 Band 20 Nr 1 S.9 ]



Heute, am 1.11.2013, tritt ein Gesetz inkraft, das das Geschlecht eines zwischengeschlechtlichen Kindes im Geburtsregister offenlässt.
Auszüge aus einem Kommentar von Susanne Baller

Im Deutschen Bundestag wurde am 31. Januar ein Gesetz verabschiedet, das Eltern und Ärzten eines Babys mit nicht eindeutigem Geschlecht die Entscheidung abnehmen soll, das Kind als Mädchen oder Junge im Geburtsregister eintragen zu lassen.

Es trägt der Tatsache Rechnung, dass etwa jedes 4500ste in Deutschland geborene Kind nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen ist. Intersexuelle Kinder haben beide Anlagen und sind nicht eindeutig Mädchen oder Junge.
Das bestehende Personenstandsgesetz wurde um folgenden Absatz ergänzt: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen."

Noch immer wird im Babyalter operiert
Bis vor nicht allzu langer Zeit empfahlen Ärzte den Eltern massiv, ihr Kind einem der beiden Geschlechter zuzuweisen, es operieren zu lassen und ganz nach dem klassischen Junge-Mädchen-Profil zu erziehen. Bis in die 1990er Jahre galt in den meisten Fällen bei OPs das Prinzip der besseren Machbarkeit: "It's easier to make a hole than to build a pole" (Es ist einfacher ein Loch zu graben, als einen Pfahl zu errichten), also wurden fast alle intersexuell geborenen Kinder zu Mädchen. Dass überhaupt operiert werden musste, stand nur selten zur Debatte. Lediglich wenn Eltern sich vehement gegen alle ärztlichen Ratschläge durchsetzten, blieb das Kind unversehrt, in mehr als drei Vierteln war das nicht der Fall.
Ärztliche Empfehlungen aus den 1950er bis 1970er Jahren, wie sie die Schweizer Gruppe aus ihren Unterlagen zitiert, klingen brutal: "Nach Möglichkeit soll die Operation schon vor dem vierten Lebensjahr durchgeführt werden. Bei leichteren Fällen ist lediglich die Entfernung der Klitoris erforderlich. Das Organ soll dabei exstirpiert [vollständig entfernt, Anm. d. Red.] und nicht amputiert werden, da sich sonst lästige Erektionen des zurückgebliebenen Stumpfes einstellen können."
Auch heute noch werden zwischengeschlechtliche Kinder operiert, oft wird ein erhöhtes Krebsrisiko als Grund angeführt, das etwa bei innenliegenden Hoden besteht. Dass es sich um einen statistischen Wert handelt und das Entartungsrisiko deutlich geringer als früher angenommen ist, hindert die meisten Ärzte nicht an einer sogenannten Gonadektomie, einer Entfernung der hormonbildenden Keimdrüsen. Für die Betroffenen bedeutet das, dass sie ihr Leben lang Medikamente nehmen müssen, um die Hormone zu ersetzen. Und natürlich Unfruchtbarkeit.

Vom 2. Mai bis 19. Juni 2011 führte der Deutsche Ethikrat eine Online-Umfrage unter betroffenen Menschen zum Thema Intersexualität durch. Aufgrund der Ergebnisse dieser Umfrage empfahl der Ethikrat empfahl dem Bundestag die Änderung des Personenstandsgesetzes. Nun kann dies als rechtliche Grundlage für weitere Aufklärung dienen.












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