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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial Dezember 2014 von Dannielle Plisson
  
[ Bulletin DEI, Dezember 2014 Band 20 Nr 1 02 ]




Im Januar 2015 findet in Genf der „Weltkongress zum Jugendstrafrecht“ statt, an dem verschiedene Staatsvertreter, Fachleute aus dem Bereich Jugendstrafrecht, weltweit agierende Organisationen sowie NGOs teilnehmen werden. Es bestehen zwar bereits internationale rechtliche Mittel, doch der Kongress soll dazu beitragen, dass diese auch Anwendung finden. Ziel ist, die breite Öffentlichkeit, national wie international, für die Berücksichtigung der Rechte und Würde von Kindern, die mit dem Gesetz im Konflikt geraten sind, und für eine Vielfalt an erzieherischen Massnahmen zu sensibilisieren, die den Kindern selbst und der Gemeinschaft die Chance geben, im beiderseitigen Interesse auf lange Sicht ein harmonisches Miteinander zu schaffen. Die teilnehmenden Staaten sind dazu eingeladen, die Gelegenheit des Weltkongresses zu nutzen, um auf freiwilliger Basis ihre Gesetzeslage und die bestehenden Verfahren im Umgang mit straffällig gewordenen Kindern, minderjährigen Opfern und Zeugen so anzupassen, dass sie mit den internationalen Normen des Jugendstrafrechts vereinbar sind.

Die Ankündigung des Kongresses befindet sich im hinteren Teil des Bulletins. In unserer Märzausgabe werden wir dann einen Überblick über die vorgestellten Beiträge und Arbeiten geben. Schon jetzt ist damit zu rechnen, dass für die Ausübung der Jugendgerichtsbarkeit eine neue Etappe anbricht und die Kinderrechte in jedem Fall gestärkt werden, was natürlich Anlass zur Freude gibt.

Im Dossier der Septemberausgabe 2014 betonte Prof. Dr. Dr. h. c. Nicolas Queloz, der an der Juristischen Fakultät der Universität Fribourg (Schweiz) lehrt, die Jugendhaft sei vor allem deshalb ein kontrovers diskutiertes Thema, weil sie dem Bildungsansatz des Jugendstrafrechts zuwiderläuft. In der Schweiz ist zwar die Untersuchungshaft – ebenso wie die ausländerrechtliche Administrativhaft – für Jugendliche, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten, doch beide werden nach wie vor von den Behörden praktiziert. In seinem Artikel beschreibt Prof. N. Queloz diese Situationen und den jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen und kommentiert die getroffenen Entscheidungen.
Bei der Vorbereitung dieses Bulletins hat uns ausserdem ein weiteres Thema beschäftigt: Gewalt gegen Kinder – ob in US-amerikanischen Gefängnissen, chinesischen Schulen, während des Kriegs im Irak und in Afghanistan oder auch in verschiedenen afrikanischen und südamerikanischen Ländern. Diese Liste ist leider noch lange nicht vollständig. So stützt sich ein Bericht von UNICEF mit dem Titel „Verborgen vor unseren Augen“ auf Daten aus 190 Ländern und informiert über Gewalt an den Orten, wo Kinder sich am sichersten fühlen sollten: in ihren Gemeinschaften, Schulen und Elternhäusern.








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