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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial allemand par Dannielle Plisson
  
[ Bulletin DEI, März 2016 Band 23 Nr 1 S.02 ]



2017 ist das Jahr der Internationalen Generalversammlung (AGI: As- semblée Générale Internationale), die im Internationalen Konferenz- zentrum in Genf von Mittwoch, den 1. März bis Freitag, den 3. März stattfinden wird. Am Samstag, den 4. März folgen verschiedene Workshops zu den Themen: Kontaktzentren zur Verteidigung von Kinderrechten, Kinder in Haft, Mitteilung, Suche nach Fördermitteln, Ver- netzung von Projekten, Aktionen für Kinder unterwegs (Flüchtlinge, Migranten, Vertriebene) Während der Konferenztage werden Vertreter der verschiedenen Ländersektionen über die politische Orientierung der Massnahmen, die Hauptanliegen und die Stellungnahmen der DEI-Bewegung entscheiden sowie den Präsidenten und die Mitglieder des internationalen
Exekutivausschusses wählen.
Die 34. Session des Menschenrechtsrates und insbesondere die Kinderrechtswoche (6.-8.
März 2017) werden Gelegenheit bieten, die Debatten fortzuführen, und wertvolle Einblicke zur Situation von Kindern weltweit geben.
In diesem ersten Bulletin im Jahr 2017 möchten wir Sie über folgende Themen informieren:
• Die Situation der 8-jährigen Kinder, die in Indonesien auf Plantagen zur Palmölproduktion gefährliche und körperlich schwere Arbeit verrichten.
• Den Bericht von Save the Children mit dem Titel „Jedes Mädchen zählt“, der erstmalig eine Liste der besten und schlimmsten Länder auf der Welt veröffentlicht, wenn es um die Situation von Mädchen geht. 144 Länder wurden hier berücksichtigt.
• Das Dossier widmet sich dem 3. Fakultativprotokoll der Kinderrechtskonvention betreffend ein Mitteilungsverfahren. Die Schweiz hat gerade der nächsten Ratifizierung dieser Er- weiterung zur Konvention zugestimmt und erklärt sich damit bereit, Kinderrechte sys-
tematisch und in vollem Umfang in unserem Land umzusetzen.
• Anlässlich des Berichts des Child Rights International Network (CRIN) über den Zugang
von Kindern zur Justiz gibt eine knappe Darstellung über die beiden Länder Gabun und die Komoren einen Einblick in das Jugendstrafrecht der beiden afrikanischen Staaten. In der Schweiz können wir uns über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR) freuen, der sich dem Bundesgericht anschliesst und damit die Schweizer Praxis unterstützt, zwei muslimische Mädchen zu verpflichten, am Schwimmun- terricht teilzunehmen. Die Argumentation der Schweiz räumt der Integration der Schülerinnen und Schüler durch gemeinschaftliche Aktivitäten grösseren Stellenwert ein als dem Wunsch der Eltern, sie davon aus religiösen Gründen freizustellen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für 2017 und danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Treue. Wir würden uns freuen, Sie bald in Genf begrüssen zu dürfen, falls Sie Zeit finden, an der Internationalen Generalversammlung von DEI teilzunehmen!
Dannielle Plisson
Generalsekretärin
Übersetzung Katrin Meyberg










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