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Défense des enfants international
section suisse
 
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Bund will keine zusätzlichen Massnahmen gegen Kinderarbeit
  
[ Bulletin DEI, Juni 2017 Band 23 Nr 14 S.14 ]



In einem Bericht in Erfüllung des Postulats 15.3010 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats erläutert der Bundesrat die Bemühungen der Schweiz zur Bekämpfung von Kinderarbeit.
Der Bericht beleuchtet auch die Rolle international tätiger Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Nach wie vor sieht die Schweiz keine verbindlichen Normen vor, die multinationale Unternehmen verpflichten, sich an internationale Menschen- und Kinderrechtsstandards zu halten.
Der Bund setzt sich in erster Linie im Rahmen der Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen für die Bekämpfung der Kinderarbeit ein, indem er diese finanziell unterstützt und die Einhaltung der Kern-Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), darunter auch das Verbot der Kinderarbeit, fördert. Auf der bilateralen Ebene unterstützt der Bund verschiedene Programme, die auf ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zielen, um die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung zu verbessern.
In der Aussenwirtschaftspolitik verweist der Bundesrat auf die Zielvorgabe, Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Rahmen von Nachhaltigkeitsdialogen beim Abschluss von bilateralen Handelsverträgen mit Partnerländern zu thematisieren. Der Bund verlangt zudem von Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erfüllen sowie von bundesnahen Betrieben, die Kernarbeitsnormen der IAO einzuhalten.
Keine verbindlichen Regeln für multinationale Unternehmen
Der Bund sieht auch multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in der Verantwortung, gegen Kinderarbeit vorzugehen. Er unterstützte die Erarbeitung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die nebst einer Schutzpflicht der Staaten auch die Verantwortlichkeit privater Unternehmen für die Respektierung der Kinder- und Menschenrechte fordern. Trotz dieses Engagements auf internationaler Ebene, gibt es in der Schweiz bisher keine rechtlichen Normen, die im Ausland tätige Unternehmen mit Sitz in der Schweiz verpflichten, sich an die Kern-Arbeitsnormen der IAO und somit an das Verbot der Kinderarbeit zu halten. Der Bund setzt vielmehr auf unverbindliche Empfehlungen und Sensibilisierungsmassnahmen.
Der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat die Schweiz bereits im Jahr 2015 aufgefordert, klare rechtliche Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen zu schaffen und eine Strategie voranzutreiben, damit sich die Tätigkeiten der Wirtschaftsunternehmen nicht negativ auf die Kinder- und Menschenrechte auswirken. Um internationale Standards auch durchsetzen zu können, sollen zudem in der Schweiz ansässige multinationale Unternehmen für Verletzungen der Kinder-und Menschenrechte, die sie verursachen, rechtlich belangt werden können.











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