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Défense des enfants international
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Fachstelle für Kindesschutz
  
[ Bulletin DEI, juin 1997 Vol 3 No 2 p. 11 ]

Die Fachstelle für Kindesschutz in Winterthur ist eine von vier Fachstellen, die Anfang 1996 im Kanton Zürich im Rahmen der Opferhilfeberatung geschaffen wurden. Sie wird getragen von Einrichtungen wie die Kinderklinik des Kantonsspitals Winterthur, die Winterthurer Kinderärzte, die Regionalstelle Winterthur des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes und die städtische Jugend- und Familienberatung. Die Fachstelle erfüllt einen Teil der Empfehlungen des Berichtes ”Kindesmisshandlungen in der Schweiz” (1992), und der ”Empfehlungen zur Verbesserung des Kindesschutzes im Kanton Zürich”, die das Jugendamt 1996 als Antwort auf diesen Bericht herausgegeben hat.

Die im oben erwähnten Bericht empfohlene Vernetzung von Medizin, Psychologie und Sozialarbeit, von Vormundschafts- und Strafbehörden wirkt sich nicht nur auf die Behandlung von Einzelfällen positiv aus, sondern auch in vierteljährlich stattfindenden Foren, die der gemeinsamen Beratung von Fachfragen und der Lösung schwieriger Probleme dienen. An einer Pressekonferenz wurde die Statistik des ersten Betriebsjahres (1996) der Fachstelle Winterthur bekanntgegeben:

• 180 Fälle wurden behandelt, wovon

• 53 Fälle (25%) Vernachlässigung;

• 59 Fälle (28%) körperliche Misshandlungen;

• 59 Fälle sexuelle Misshand-lungen;

• 29 Fälle (14%) psychische Misshandlungen

• Geschlechterverhältnis: 44% Knaben, 55% Mädchen (1 Fall anonym).

• Verteilung nach Altersklassen: unter 4 Jahren 27%; 5 bis 7 Jahre 22%; 8 bis 16 Jahre 33 %; 17 bis 20 Jahre 17%.

• Dauer der Beratung: 75% 3 Monate; 17% 3 bis 6 Monate; 8% mehr als 6 Monate (Total: 114 abgeschlossene Fälle).

Die Gefährdungsmeldungen von Kindern erfolgen durch ihr nahes Umfeld: Kindergärtner- Innen, LehrerInnen, Verwandte, Bekannte oder Nachbarn. Mit steigendem Alter wird das Vorgehen mit den Kindern abgesprochen. Ihnen sowie ihren Eltern werden Beratungs- und Therapieangebote gemacht. Dem Kind kann nur wirksam geholfen werden, ”wenn ein soziales Netz gespannt wird, in dem es aufgefangen werden kann”. Das bedingt interdisziplinäre Zusammenarbeit und Besprechungen in ”Helferkonferenzen”.

Verweigern die Eltern die Zusammenarbeit oder entziehen sie sich der Hilfe und Kontrolle, dann wird das Kind fremdplaziert. Häufig braucht es rechtliche Massnahmen, um eine Handhabe für die Zusammenarbeit mit der Familie zu haben. Die Fachstelle ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar (Kinderklinik: (052) 266 21 21; Jugendsekretariat: (052) 267 63 62; Natel: (077) 72 55 40); bei Bedarf findet ein klärendes persönliches Gespräch mit dem Melder statt; in Notfällen wird sofort gehandelt, denn der Schutz des Kindes oder Jugendlichen hat erste Priorität. Längerfristig wird Hilfe auf allen Ebenen geplant und angeboten.

(Quelle: Pressemappe zum 1. Betriebsjahr der Fachstelle für Kindesschutz, Opferhilfeberatung Winterthur, 6. Mai 1997.)






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