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Défense des enfants international
section suisse
 
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Diskriminierung bei verschiedenen Behinderungsarten
  
[ Bulletin DEI, septembre 1998 Vol 4 No 3 p. 6, 7 ]

Die Schweizerische Vereinigung Pro Infirmis hat im letzten Mai Bundesrätin R. Dreifuss eine Petition mit 50’000 Unterschriften überbracht. Dieser Text fordert ausreichende Versicherungsleistungen auch für Kinder, die durch Krankheit behindert wurden. Diese Kinder sind vor allem bei der Vergütung von Therapien und der Hauspflege gegenüber Geburtsbehinderten benachteiligt. Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) enthält verschiedene Normen für Behinderte: die Geburtsbehinderten haben Anspruch auf alle medizinischen Massnahmen, die direkt zur Behandlung der Behinderung notwendig sind; Kinder, die später infolge einer Krankheit behindert werden, haben nur Anspruch auf die notwendigen Wiedereingliederungsmassnahmen. Bei medizinischen Massnahmen müssen sie den Selbstbehalt der Krankenkasse leisten.

Wenn es sich um ein Geburtsgebrechen handelt, können die Eltern die Deckung der Hauspflegekosten beantragen, falls das Kind eine ständige oder intensive Betreuung braucht. Vor allem die fehlende Hauspflegevergütung bringt betreuende Eltern von Kindern mit erworbener Behinderung an den Rand ihrer Kräfte. Die dringend notwendige Entlastung wird ihnen von der Invalidenversicherung nicht finanziert und die Kosten dafür, zwischen 12’000 und 14’000 Franken pro Jahr, können die wenigsten aufbringen. Weitere Leistungen wie zum Beispiel Transportkosten müssen sie ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen. Bundesrätin Dreifuss hat den Petitionären gegenüber die Absicht bekundet, die Beseitigung dieser Differenzen bei der nächsten IVG-Revision vorzunehmen.






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