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Défense des enfants international
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Zürich: Kinderschutzgruppe bei den Bezirksanwaltschaften
  
[ Bulletin DEI, décembre 1998 Vol 4 No 4 p. 4, 5 ]

Anlässlich der Reform der regional gegliederten Strafuntersuchungsbehörden im Kanton Zürich wurden gewisse Bezirks-anwältInnen spezialisiert, unter anderen wurde eine Kinderschutzgruppe gebildet. Die Mitwirkenden werden von den anderen Aufgaben als Bezirksanwalt nicht befreit. Das ist lediglich eine Spezialisierung, für die sie besonders motiviert sind. “Schon zu Beginn dieses Jahres ist die Kinderschutzgruppe der Bezirksanwaltschaften gebildet worden; ihr gehören dreizehn Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte an sowie eine Kontaktperson bei der Justizdirektion, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft sowie Fachleute der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Zürich. Sie wird geleitet von Bezirksanwalt Thomas Leins von der Bezirksanwaltschaft I für den Kanton Zürich. […]

Die Kinderschutzgruppe befasst sich mit psychischen oder physischen Misshandlungen, sexueller Ausbeutung oder Vernachlässigung von Kindern beziehungsweise Jugendlichen bis zum 16. Altersjahr. Ihr sind von den Bezirksanwaltschaften und von der Polizei alle einschlägigen Anzeigen und Meldungen zur Kenntnis zu bringen; bei schwerwiegenden Fällen übernimmt sie die Bearbeitung, im übrigen wirkt sie beratend mit.

Es erscheint trivial, dass bei den Aufgaben der Kinderschutzgruppe das Wohl des Kindes an erster Stelle genannt wird; aber tatsächlich ist es ja so, dass nicht mit gebotener Rücksichtnahme geführte Strafuntersuchungen für die betroffenen Kinder sehr belastend sein können. Bei Strafanzeigen oder Verdacht auf ein Delikt sollen daher keine überstürzten Entscheide gefällt werden. Es ist in jedem Fall abzuklären, ob sich andere Behörden und Institutionen bereits damit befasst haben; das Vorgehen ist in interdisziplinärer Zusammenarbeit breit abzustützen.

Damit das Angebot an beratender Hilfe nicht aus Angst vor den Konsequenzen einer allfälligen Strafuntersuchung ungenützt bleibt, kann auch unter Wahrung der Anonymität Beratung beansprucht werden.” (Auszug aus der Neuen Zürcher Zeitung, 9.12.1998.)

Seit Anfang 1998 steht der Kinderschutzgruppe der Bezirks-anwaltschaften ein besonderer Raum zur Verfügung, der es erlaubt, Opfer von Straftaten auf kindergerechte und das Wohl des Kindes respektierende Weise zu befragen. Damit können Kinder unter 13 Jahren in einer möglichst natürlichen und behaglichen Umgebung spezialisierten Polizistinnen, BezirksanwältInnen oder auch PsychologInnen ihre Erlebnisse erzählen.

Um wiederholte Einvernahmen zu verhindern, werden die Sitzungen mit zwei Videokameras aufgenommen, ausser wenn ohnehin Pornofilme vorhanden sind und die Kinder dadurch in die Situation der Ausbeutung zurückversetzt würden. Versteckte Mikrophone nehmen in allen Fällen die Gespräche auf. Die Videoaufnahmen erlauben es dem Angeschuldigten, die Aussagen des Opfers unverfälscht zu sehen und zu hören, ein Gutachter, der die Glaubwürdigkeit des Kindes beurteilen muss, braucht keine erneute Befragung zu machen und der Richter ist nicht nur auf das schriftliche Protokoll angewiesen.

(Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 21.1.1998.)






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