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Défense des enfants international
section suisse
 
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RAUSWURF DER JUGENDLICHEN AUS DEM BUNDESHAUS
  
[ Bulletin DEI, mars 2001 Vol 7 No 1 p. 12, 13 ]

Es ist unglaublich aber wahr: nachdem das Jugendparlament neun Mal erfolgreich im Nationalsratsaal getagt hatte, beschloss die Verwaltungsdelegation (zusammengesetzt aus drei StänderätInnen und drei NationalrätInnen) in Zukunft den Saal nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Dieser Beschluss erregte grossen Aerger.

Eine Petition mit 12.000 Unterschriften wurde eingereicht, die Kommission musste zurückkrebsen, so dass im Herbst 2001 die Jugendsession doch im Bundeshaus abgehalten wird. Wie kam nur dieser Entscheid zustande?

Einerseits wird die Herabsetzung des Stimm- und Wahlrechtsalter diskutiert, es werden Möglichkeiten für den Einbezug der Jugendlichen in die Politik gesucht, um die kantonalen Jugendparlamente am Leben zu erhalten und andererseits werden diejenigen Minderjährigen entmutigt, die ihre Rechte und Pflichten als BürgerInnen wahrnehmen wollen.

Die Jugendsession hat für politisch Interessierte Symbolcharachter ; ihnen das Bundeshaus nicht mehr zur Verfügung zu stellen bedeutet einen Angriff auf die Legitimität und Glaubwürdigkeit ihrer Forderungen.

(Quelle: Der Bund, 25.11.00 und www.jugendsession.ch.)






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