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Défense des enfants international
section suisse
 
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SCHULE GESCHWÄNZT — VATER IN HAFT
  
[ Bulletin DEI, juin 2001 Vol 7 No 2 p. 6, 7 ]

Louisette Hurni-Caille

Das Polizeigericht von La Chaux-de-Fonds hat einen Familienvater zu 7 Tagen Gefängnis unbedingt, die Mutter zu 3 Tagen bedingt verurteilt,

weil sie ihren Sohn, der während zahlreicher, langer Perioden die Schule geschwänzt hatte nicht zum Schulbesuch gezwungen hatten. Das Schuleschwänzen ist eine Zuwiderhandlung gegen das kantonale Schulgesetz. Vorgehend waren die Eltern vergeblich von der Schule, der Jugend- und Vormundschaftsbehörde aufgefordert worden, Massnahmen zu ergreifen.

Zu seiner Verteidigung erklärte der, aus dem Balkan stammende Vater, er dürfe seinen 16jährigen Sohn nicht bestrafen, dies weil er im März 2000 zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt worden war, weil er seine Tochter geschlagen hatte.


KOMMENTAR: dies wirft ein Licht auf die Hilflosigkeit der Behörden bei eskalierenden Familienschwierigkeiten: statt frühzeitig bei Erziehungsschwierigkeiten unterstützende Hilfe anzubieten wird zugewartet und dann mit untauglichen Mitteln dreingefahren. Dabei geben das Zivilgesetzbuch (Art. 307 bis 311, Kindesschutz) und die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Art. 3 und Art. 5) den Behörden verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung der Eltern.


(Quelle: Bund, 4.5.01.)






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