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Défense des enfants international
section suisse
 
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Verpasster Zeitpunkt, eine anerkannte Vaterschaft anzufechten
  
[ Bulletin DEI, décembre 2004 Vol 10 No 3/4 p. 12 ]

Im Jahre 1992 anerkannte V. das Mädchen U. als sein Kind. Da gemäss einer im Jahre 2001 gemachten DNA-Analyse seine Vaterschaft mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte, beschloss V., also zehn Jahre später, die Vaterschaftsanerkennung gerichtlich anzufechten. Das Obergericht des Kantons Zürich liess die Klage zu, weil das verspätete Vorgehen des Vaters mit wichtigen Gründen entschuldigt werden konnte. Das Mädchen und ihr Anwalt beantragten beim Bundesgericht, die Feststellung, dass V. der Vater sei.

Laut Art. 260c Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB) muss der Vater spätestens vor Ablauf von fünf Jahren seit der Anerkennung die Klage einreichen, es sei denn, die Verspätung wird mit wichtigen Gründen entschuldigt (Art. 260c Abs. 3). Im vorliegenden Fall wusste der Vater, dass die Mutter während der Empfängniszeit als Prostituierte arbeitete und hatte das Mädchen trotzdem anerkannt. Er kann sich also nicht auf einen Irrtum bezüglich seiner Vaterschaft berufen (Erwägung 1.3). Was die Klagefrist anbelangt, erklärte er 1996 der Vormundschaftsbehörde gegenüber, er werde einen Vaterschaftstest einleiten lassen. Er liess sich jedoch erst 2001 untersuchen und sein Anwalt wurde erst ein Jahr später tätig. Laut Bundesgericht, «hätte [er] sich vielmehr mit aller nach den Umständen möglichen Beschleunigung um eine Klärung der Verhältnisse – sei es aussergerichtlich oder gerichtlich – bemühen müssen». V. muss infolgedessen weiterhin als Vater von U. betrachtet werden (Erwägung 1.4 und 1.5).

In diesem Fall wäre die Zulassung der verspäteten Klage ohnehin nicht im Interesse des Kindes, da das Mädchen «durch die Anfechtung [der Vaterschaft] vorläufig vaterlos würde und jeglichen Unterhaltsanspruch gegen den Kläger verlöre» (Erw. 2).

Die Berufung wurde gutgeheissen.

(Entscheid der II. Zivilabteilung des Bundesgerichts 5C.130/2003, 14.10. 2003.)


Résumé français: L’homme qui savait que la mère de son enfant se prostituait au moment de la conception ne peut pas contester sa paternité dix ans après la naissance. Alors qu’il avait eu des doutes quant à sa paternité en 1996 déjà, il n’aurait pas dû attendre 2002 pour agir. Une telle éventualité, qui risquerait de priver l’enfant d’un père et d’un soutien financier, n’est pas dans l’intérêt de l’enfant.






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