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Défense des enfants international
section suisse
 
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Editorial
  
[ Bulletin DEI, septembre 2006 Vol 12 No 3 p.3 ]


Leïla Kramis

Obwohl die Familie den Kern bei der Entwicklung eines Kindes bildet, kommt es vor, dass diese Struktur aus den verschiedensten Gründen versagt. Konflikte, Misshandlungen, Sterbefälle, Kriminalität machen in solchen Fällen das Zusammenleben unmöglich. Hier ist der Staat gefordert, Ersatzlösungen zu finden, um den Schutz und die Sorge Minderjähriger zu gewährleisten. Im März dieses Jahres hat der Skandal um Jugendliche in einem spanischen Heim großes Aufsehen erregt und damit wichtige Fragen zu den Umständen von Platzierungen und der Betreuung in Schweizer Kinder- und Jugendheimen wieder aufgeworfen. Es gibt dazu zwar eine Verordnung in der Schweiz (Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption, PAVO, 1977), aber es ist schwierig, sich ein klares Bild von ihrer Anwendung und Praxis zu machen, da diese sich von einem Kanton zum anderen erheblich unterscheiden können. In den letzten Jahren wurde dieses Problem durch eine Reihe von parlamentarischen Vorstößen (Fehr: Ip 01.3344, Po 02.3239) auf die politische Agenda gesetzt, was den Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement dazu veranlasste, einen Bericht über Kinder, die in Heimen leben, zu erstellen. Er soll noch dieses Jahr erscheinen. Außerdem werden im Herbst die Ergebnisse einer Studie des Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung erwartet. Aus diesen Gründen haben wir das Dossier dieser Ausgabe dem Thema Fremdplatzierung von Kindern gewidmet und zwei Spezialisten auf diesem Gebiet zu Wort kommen lassen.

Die Familie, die laut der Konvention über die Rechte des Kindes „Grundeinheit der Gesellschaft“ ist, wird auch durch Trennungen, Scheidungen und Sterbefälle erschüttert. Kinder, die mit nur einem Elternteil leben, was in der Schweiz immer häufiger der Fall ist, sind besonders verletzlich und bedürfen daher besonderer Aufmerksamkeit, auch in Form von staatlichen Hilfen. Der Schweizerische Verband allein erziehender Mütter und Väter (SVAMV) fordert seit Jahren eine bessere Berücksichtigung dieser Realitäten in der Schweizer Familienpolitik. Ein Artikel in dieser Ausgabe beschäftigt sich mit der Eintreibung von Unterhaltszahlungen und der steuerlichen Situation von Einelternfamilien.

Ein weiteres aktuelles Thema: Das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (JStG) wird am 1. Januar 2007 in der Schweiz in Kraft treten. Jean Zermatten weist auf das Risiko der „Psychiatrisierung“ hin, da das neue Gesetz vorsieht, in bestimmten Phasen des Strafverfahrens Spezialisten, Jugendpsychiater oder -psychologen zum Einsatz kommen zu lassen.

Da wir bereits in den vorangegangen Ausgaben des Bulletins ausführlich über die Gesetzesänderung im Asylrecht und im Ausländerrecht und ihre Unvereinbarkeit mit den Grundprinzipien der Rechte des Kindes berichtet haben (siehe SBRK Vol. 12, Nr. 1, März 2006), wollen wir auf dieses Thema nicht weiter eingehen. Wir haben natürlich das Ergebnis des Referendums begrüßt und können nur hoffen, dass die eidgenössische Abstimmung am 24. September 2006 die Ablehnung des Revisierten Ausländer- und Asyl- gesetzes bringt, die den Vorrang des Kindeswohls missachten und ein Rückschritt beim Schutz von Minderjährigen in der Schweiz bedeuten.

Übersetzung: Katrin Meyberg








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