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Défense des enfants international
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Getrennte Elternschaft als Chance
Blick in eine kindgerechte Zukunft

Anna Hausherr

  
[ Bulletin DEI, juin 2011 Vol 17 No 1-2 p.III-IV ]



Trennung und Scheidung gelten heute als Scheitern. Das steht guten Lösungen für die Kinder im Weg – auf gesellschaftlicher wie auf individueller Ebene. Kinder brauchen Eltern mit Trennungskompetenzen, und diese ein Umfeld, das sie darin unterstützt, gut für ihre Kinder zu sorgen - gemeinsam oder getrennt.

„Ehe-Aus wegen glücklicher Jugend“, titelte die Pendlerzeitung 20 Minuten vom 1. März 2011 eine kurze Meldung. Forschende der Universität Cambridge hätten einen Zusammenhang zwischen einem glücklichen Erwachsenwerden und späterer hoher Scheidungsrate gefunden. Die Erklärung der WissenschaftlerInnen für diesen Befund: Dank ihrem hohen Selbstbewusstsein trauten sich diese Erwachsenen, eine unglückliche Beziehung einfach fallen zu lassen. Das Forschungsresultat deutet auf eine zukunftsweisende Entwicklung hin. Zwar braucht es selbstverständlich mehr als Selbstbewusstsein, damit Trennung und Scheidung gelingen, wenn Kinder da sind. Doch das Auseinandergehen eines Paares muss auch als Chance begriffen werden, damit Kinder und Eltern entlastet werden und ihre Ressourcen nutzen können, um gute neue Lösungen für das Familienleben zu (er)finden.

Die aktuelle Diskussion über die elterliche Sorge getrennter Eltern, die von Schuldzuweisungen dominiert wird, führt in die falsche Richtung. Sie fordert Massnahmen wie verordnete Mediation für Problemfälle, statt sich für ein kinderfreundliches Unterstützungsangebot für alle stark zu machen. So wird kein Umfeld geschaffen, das Eltern Mut macht, die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen. Ein Lichtblick, dass sich die Mütter kaum an den öffentlichen Beschuldigungen beteiligen, und dass falsche Informationen zunehmend als solche erkannt werden. Denn die vehemente Forderung nach dem „gemeinsamen Sorgerecht“ getrennter Eltern stützt sich auf etliche irrige Annahmen.

Elterliche Verantwortung im Gesetz: Revisionsbedarf sorgfältig prüfen

Die Forschung wie auch Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gemeinsame Entscheidungsbefugnisse getrennter Eltern weder Besuchsrechtskonflikte verhindern noch dazu führen, dass sich Väter vermehrt an der Kinderbetreuung beteiligen. Vielmehr erweist sich, dass das gemeinsame Sorgerecht in den Augen geschiedener Väter ein Symbol der Wertschätzung darstellt. Die Präsidentin von Kinderschutz Schweiz, Nationalrätin Jacqueline Fehr, schlug deshalb anlässlich der Fachtagung von Pro Familia Schweiz (siehe Artikel Seite xx) vor, die elterliche Sorge neu zu konzipieren und auf die grundsätzlichen Rechte und Pflichten beim Unterhalt und bei der Betreuung (Besuchsrecht) zu beschränken. Wie und wer die wichtigen Entscheide trifft (dazu gehört auch der Entscheid über den Wohnsitz des Kindes), sei in der Scheidungskonvention festzuhalten. Die Entscheide über Alltagsfragen sollen bei der Person liegen, bei der das Kind aufwächst. Die minimalen Unterhaltszahlungen seien gesetzlich auf der Höhe der Waisenrente festzulegen. Wenn Eltern ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllen (können), soll die öffentliche Hand ausserhalb der Sozialhilfe einspringen.

Kompromisslos für das Wohl des Kindes

Die Vorschläge aus Sicht des Kindesschutzes decken sich zum grossen Teil mit denjenigen des SVAMV. Sie binden beide Eltern in die Verantwortung für das Kind ein und bieten Kindern, deren Eltern sich nicht einigen können, den nötigen Schutz, wie es die UNO-Kinderrechtekonvention verlangt. Entscheidend ist, dass sich die Zuteilung der elterlichen Entscheidungsbefugnisse an der individuellen Situation der betroffenen Kinder orientiert und im Einzelfall auf das Kindeswohl hin überprüft wird. Denn die Scheidungsforschung belegt, dass Kinder unter ständigen Auseinandersetzungen leiden. Die elterliche Trennung kann für sie eine Erlösung sein, wenn unlösbare Konflikte bereits Jahre vorher einsetzen. In diesen Fällen ist die Beendigung des Konflikts wichtiger als eine enge Kooperation der Eltern. Auf eine solche zielt aber die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach heutigem Muster als Regel ab. Wenn Eltern sich nicht einigen können, ist das Modell der „parallelen Elternschaft“ mit klar verteilten Aufgaben und entsprechenden Entscheidkompetenzen viel besser geeignet, das Wohl des Kindes zu wahren, als der Zwang zur elterlichen Kooperation. Zudem muss beachtet werden, dass die hauptbetreuende Elternperson die gemeinsamen Entscheide umsetzen muss und die Konsequenzen zu tragen hat. Nicht zuletzt im Interesse des Kindes muss sie sich deshalb auf die volle Unterstützung und das Wohlwollen der anderen Elternperson verlassen können.

Elterliche Trennungskompetenzen gefragt

Heute werden fast die Hälfte der Ehen geschieden. Angesichts dieser Zahl kann Scheidung nicht mehr als Scheitern eines Paares interpretiert werden, das möglichst vermieden werden sollte und auf das man sich nicht vorbereitet. Eltern brauchen heute nicht nur Erziehungs-, sondern auch Trennungskompetenzen. Und sie brauchen entsprechende Beratungs- und Bildungsangebote. Wichtig ist die Fähigkeit, sich in die Lage der Kinder zu versetzen. Das erlaubt, Ideen zur Organisation des Familienlebens realitätsgerecht im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf alle Aspekte des Kinderlebens einzuschätzen, und muss bereits in der Zweielternfamilie geübt werden. Zudem gehört heute ein umfassendes Wissen über die elterlichen Pflichten und Rechte zum Rüstzeug, über das Eltern verfügen müssen, damit sie auch bei einer allfälligen Trennung optimal für ihr Kind sorgen können.
Die Kenntnis der in der UNO-Kinderrechtekonvention verbrieften Kinderrechte sind dabei zentral. Eltern, die die Mitspracherechte ihrer Kinder von Anfang an achten, werden dies bei der Neugestaltung des Familienlebens nach einer Trennung eher tun als Eltern, die gewohnt sind, über die Köpfe ihrer Sprösslinge hinweg zu entscheiden. Und sie sind eher in der Lage, die Bedeutung der anderen Elternperson für das Kind richtig einzuschätzen.

Elterliche Vereinbarungen für verantwortliche Elternschaft

Eltern sollen sich von Anfang an mit allen Aspekten ihrer Verantwortung vertraut machen. Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi fordert dafür eine gesetzliche Grundlage. Ihre Motion verlangt, dass Eltern unabhängig vom Zivilstand und ab Geburt des Kindes eine Vereinbarung über ihre gemeinsame elterliche Verantwortung abschliessen. Die Nationalrätin nimmt damit eine vom SVAMV in seiner Wahlplattform 2007 lancierte Idee auf, der über hundert Kandidierende für das Bundesparlament zugestimmt haben. Dass die geltende Regelung die Väter diskriminiere, verneint Nationalrätin Roth-Bernasconi, denn das Gesetz ist geschlechtsneutral formuliert und gilt gleichermassen für Mütter und Väter. „Die eigentliche Diskussion ist jene der partnerschaftlichen Rollenteilung. Diese beginnt nicht erst bei der Scheidung und kann nicht erst im Scheidungsfall angeordnet werden“, betont sie mit Bezug auf die aktuellen Auseinandersetzungen über die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge geschiedener Eltern als Regel. „Da erwarte ich mehr Engagement von den Männer- und Väterorganisationen, statt dass sie unnütze Steine ins Justizdepartement schicken.“

Unterstützung für Bundesrätin Sommaruga

Der SVAMV hat Bundesrätin Sommaruga persönlich mitgeteilt, dass er ihren Entscheid sehr begrüsst, die Vorlage zur Revision der elterlichen Sorge getrennter Eltern mit Blick auf das Kindeswohl zu überprüfen und gleichzeitig die ungelösten Fragen rund um die Sicherung des Lebensunterhalts der Kinder anzupacken. Er sicherte ihr zu, dass er gerne am angekündigten runden Tisch konstruktiv mitwirken werde.







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