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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editoriel Elsa Perdaems Übersetzung: Katrin Meyberg
  
[ Bulletin DEI, juin 2011 Vol 17 No 1-2 p.3 ]




Bei der 16. Session des Menschenrechtsrates wurde das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention (KRK) zwar letztlich angenommen, jedoch in einer Fassung, die um wesentliche Artikel gekürzt wurde. Ziel ist es, ein Prüfungsverfahren bei der Anwendung der Konvention einzuführen, die es Einzelpersonen ermöglicht, ihre Rechte direkt bei den betreffenden UN-Organen geltend zu machen. Im Juni 2009 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Möglichkeiten für die Erstellung eines solchen Protokolls zu prüfen. Im März 2010 machte der Menschenrechtsrat aus diesem Prüfungsauftrag das Mandat, einen konkreten Entwurf zu erarbeiten. Die 16. Session sollte Gelegenheit bieten, über die Inhalte des Vorentwurfs zu verhandeln, sie endete jedoch enttäuschend. Von den drei grundlegenden Instrumenten, nämlich der Kollektivbeschwerde, dem Staatenbeschwerdeverfahren und dem Untersuchungsverfahren, wurde das erste gestrichen und die beiden übrigen faktisch bedeutungslos gemacht. Die Schweiz hat diese stark veränderte Fassung dennoch angenommen. Dieser Schritt kann nur als Zeichen mangelnder Unterstützung der Kinderrechte von Seiten des Landes beklagt werden.

Vom 25. bis 27. Januar 2011 fand in Brüssel ein Seminar zum Thema Jugendstrafrecht in Europa und im Mittleren Osten statt, das sich an alle Sektionen von DEI richtete, mit dem Ziel, eine Bilanz zur Entwicklung und Stärkung der Zusammenarbeit bei DEI zu ziehen.

Am 12. Januar 2011 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement verlauten lassen, dass die Vorlage zum Sorgerecht, die vorsieht, die elterliche Sorge nicht mehr nur einem Elternteil zu übertragen (bis auf Ausnahmen), sondern die gemeinsame elterliche Sorge zur Regel zu machen, um unterhaltsrechtliche Bestimmungen erweitert werden soll. Daher müsse dem Bundesrat eine überarbeitete Botschaft vorgelegt werden, was die Neuauflage des Gesetzes folglich um ein Jahr verzögern werde. Diese Bekanntmachung ist bei Verbänden geschiedener Väter auf grossen Protest gestossen (für einen Überblick über die aktuelle Situation siehe Kasten S. 14). In unserem Dossier (Siehe S. III-IV) erörtert Anna Hausherr die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vorlage und macht deutlich, wie eine Revision ihres Erachtens aussehen sollte.

Europaweit besteht ein Konflikt zwischen der Praxis und den konkreten Wünschen der Gesellschaft, wenn es um Abstammung und den gesetzgeberischen und gerichtlichen Entscheidungen diesbezüglich geht. Wie lässt sich eine sachliche Debatte über solch heikle Themen führen, wie über das Schicksal eines Babys, das nicht im Körper der biologischen Mutter heranwächst, welches die biologischen Eltern jedoch adoptieren möchten? Wie soll mit dem Antrag von Grosseltern, die ihr Enkelkind adoptieren wollen, verfahren werden, wenn dies im Einverständnis aller Beteiligten geschieht? Wer den nötigen Abstand zu diesen Fragen gewinnen will, um zu einer Lösung zu gelangen, nehme sich zur Anregung das Interview mit dem Initiator des Programms „Entre-Parents“, Professor Dumas, vor, das Anne Pictet geführt hat. Denn die Antworten sind hier bereits konkret formuliert, und das zu erreichende Ziel entspricht dem Anliegen, das dieses Bulletin in jeder Ausgabe verfolgt: Wie können wir für unsere Kinder eine Umgebung schaffen, in der sie ungestört aufwachsen können?










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