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Défense des enfants international
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Verstümmelung weiblicher Genitalien: in Zukunft ausdrücklich verboten?

von Stéphanie Hasler

  
[ Bulletin DEI, décembre 2010 Vol 16 No 4 p.13 ]




Der Bundesrat hat Ende August die Einführung einer eigenständigen Strafnorm gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien ausdrücklich begrüsst und folgt damit der Empfehlung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats, die am 12. Februar 2009 hierzu einen Bericht vorgelegt hatte. Dieser nimmt die Initiative der Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi vom März 2005 wieder auf und schlägt unter anderem vor, das aktuell geltende Recht zu ändern und Verstösse dagegen in der Schweiz selbst dann unter Strafe zu stellen, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und Verstümmelungen am Tatort nicht strafbar sind. Die Staatsangehörigkeit von Straftäter und Opfer sowie das jeweilige nationale Recht spielen dabei keine Rolle, sobald sich der Täter in der Schweiz befindet. Angesichts der Schwere der Delikte und des Umstandes, dass die Opfer häufig minderjährig sind, ist der Bundesrat mit der von der Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagenen Einführung des unbeschränkten Universalitätsprinzips einverstanden.

Obwohl die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach geltendem Recht bereits strafbar ist, da sie den Tatbestand der schweren oder einfachen Körperverletzung erfüllt, ist sich der Bundesrat bewusst, dass die derzeitigen juristischen Grundlagen schwer anwendbar sind, insbesondere, was die Beweisführung und die Abgrenzung der Tatbestände anbelangt. Eine neue Strafnorm wäre ein klares Zeichen gegen Genitalverstümmelungen und ein Beitrag zur Bekämpfung und Verhinderung dieser. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz mit der Annahme dieser Strafnorm signalisiert, dass sie solchen Praktiken entschieden begegnet.

Wir hoffen also, dass die neue Norm diesen abscheulichen Taten ein Ende bereitet – in der Schweiz und wenn möglich auch im Ausland.


Quellen:
- Medienmitteilung des EJPD vom 25.08.2010 „Ein klares Zeichen gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien setzen„Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats“

- Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 12. Februar 2009 zur parlamentarischen Initiative 05.404 „Verbot von sexuellen Verstümmelungen“










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