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Défense des enfants international
section suisse
 
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Editorial März 2012 Elsa Perdaems
  
[ Bulletin DEI, mars 2012 Vol 18 No 1 p.3 ]




EDITORIAL
ELSA PERDAEMS
Die Mitglieder der Schweizer Sektion von DEI sind tief traurig, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Louisette Hurni-Caille am 6.Februar 2012 im Alter von 90 Jahren verstorben ist. Als Gründerin der Stiftung Kinderschutz Schweiz im Jahr 1982 hat sich Louisette zeitlebens mit ausserordentlicher Entschlossenheit dem Kampf gegen Kindesmisshandlung verschrieben. Sie war nicht nur seit mehr als 25 Jahren Mitglied des Komitees der Schweizer Sektion von DEI, sondern hat ebenfalls massgeblich zur Gründung der Schweizerischen Koordination „Rechte des Kindes“ beigetragen. In einer Hommage an Louisette würdigt Dannielle Plisson die zahlreichen Errungenschaften, die diese grosse Dame für die Kinder erzielt hat (S. 9).
Eine solche Hingabe sollte uns allen als Vorbild dienen, angesichts der vielen Kämpfe, die noch bevorstehen, wie beispielsweise in den USA, die zweifellos als Sorgenkind auf dem Gebiet der Kinderrechte gelten. Zur Erinnerung, es gibt nur noch zwei Staaten, die die Kinderrechtskonvention (im Folgenden die Konvention genannt) noch nicht ratifiziert haben: die USA und Somalia. Letzterer gibt als Gründe die politische Instabilität des Landes und das Fehlen von soliden administrativen und politischen Strukturen an, die Voraussetzung für die Anerkennung und Umsetzung der Konvention sind. Dennoch hat Somalia sie am 9. Mai 2002 unterschrieben. Eine Ratifizierung durch die USA hingegen scheiterte bei der Unterzeichnung der Konvention am 16. Fe- bruar 1995 daran, dass es dort möglich ist, Minderjährige zum Tode zu verurteilen. Inzwischen hat der US-amerikanische Oberste Gerichtshof diese Praxis in dem Urteil Roper gegen Simmons1 vom 1.März 2005 für verfassungswidrig erklärt. Als nächster Schritt zur Ratifizierung der Konvention muss die Verurteilung von Minderjährigen zu lebenslangen Gefängnisstrafen verboten werden.
Jean-Luc Rongé widmet sich einer anderen Form der Inhaftierung von Minderjährigen, nämlich dem Fall, wenn mitunter sehr junge Kinder zusammen mit ihren Eltern in Abschiebehaft genommen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verkündete am 19. Januar 2012 ein aufsehenerregendes Urteil, in dem er diese Praxis in der Sache Popov gegen Frankreich verurteilte. Die Strassburger Richter stellten fest, es sei unzulässig, dass zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens überprüft wird, ob der Schutz des Kindeswohls gewahrt sei. Die hier bestehende Gesetzeslücke soll geschlossen werden. Jean-Luc Rongé geht auf die juristischen Punkte des Beschlusses im Einzelnen ein (S. 6).
Olivier Bolomey stellt im Dossier dieser Märzausgabe das Frühinterventionsprogramm (S. I) vor, das auf eine gesundheitsförderliche Umgebung und eine Stärkung der erzieherischen Kompetenzen aller Mitglieder der Gemeinschaft abzielt, um Jugendliche in schwierigen Situationen besser unterstützen zu können. Der Begriff Prävention wäre in diesem Fall verfehlt, denn diese Initiative will lediglich eine Umgebung schaffen, in der sich Kinder gut entwickeln können.
Sabine Windlin hat Untersuchungen zum Umgang mit sensiblen Daten an Schulen durchgeführt (S. III). Sowohl für die Schüler als auch für das Lehr-und Betreuungspersonal werden Datenschutzmassnahmen benötigt. Nun müssen diese aber gewisse Besonderheiten berücksichtigen, da sich die Herausgabe von Informationen für eine richtige Betreuung des Kindes gegebenenfalls als notwendig erweisen kann. Ausserdem sind die Regelungen von Kanton zu Kanton verschieden und sollten den Betroffenen bewusst gemacht werden. Die Journalistin kann sich für ihre Recherchen auf eine Quelle aus erster Hand berufen: Peter Hofmann, ehemaliger Lehrer und Jurist, der ein Handbuch für Lehrkräfte mit dem Titel „Recht handeln-Recht haben“ geschrieben hat.
Wir haben ausserdem Alessandro De Filippo vom „Unterstützungskollektiv der Sans-Papiers Genf“ getroffen, der uns über das Problem der Berufsausbildung von Jugendlichen ohne gesetzlichen Status aufgeklärt hat (S. 11-12). Die Organisation steht mit den Betroffenen in direktem Kontakt und konnte dank ihrer Erfahrung und tatkräftigen Hilfe bedeutende Fortschritte für die Anerkennung von Kinderrechten erzielen.
Übersetzung: Katrin Meyberg







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