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Défense des enfants international
section suisse
 
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Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 19. Dezember 2011 das 3. Fakultativ Protokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet
  
[ Bulletin DEI, mars 2012 Vol 18 No 1 p.8 ]




Medienmitteilung
ES ERMÖGLICHT, MISSACHTETE KINDERRECHTE im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Mit diesem zusätzlichen Instrument kann die Kinderrechtskonvention noch wirksamer umgesetzt werden.
Bei allen Menschenrechtsverträgen der UNO prüfen dafür eingesetzte Ausschüsse peri- odisch Staatenberichte über Fortschritte und Hindernisse bei der Umsetzung der Vereinbarungen. Ergänzend dazu können Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an diese Ausschüsse gelangen um eine Missachtung ihrer Konventionsrechte geltend zu machen. Dieses Instrument der Individualbeschwerde fehlt für die Kinderrechtskonvention bisher. Das 3. Fakultativprotokoll schliesst diese Lücke, damit die Menschenrechte für Kinder nicht Minirechte für Minimenschen bleiben.
Die Schweiz hat in der UNO die Erarbeitung und Verabschiedung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention unterstützt. Einer raschen Anerkennung der Individualbeschwerde für Kinder steht nichts entgegen. Wer Rechte hat, muss sie geltend machen können.






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