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Défense des enfants international
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Babyklappen ohne Kinderrechte?
  
[ Bulletin DEI, septembre 2012 Vol 18 No 1 p.5 ]




Babyklappen sind kinderrechtlich höchst fragwürdig. Die staatliche Duldung der Angebotsausweitung in einer rechtlichen Grauzone gefährdet den Schutz zentraler Kinderrechte.

In Davos wurde die zweite Babyklappe der Schweiz in Betrieb genommen. Weitere Projekte werden offenbar erwogen. Die Einrichtung ist kinderrechtlich höchst fragwürdig, was in der öffentlichen Diskussion weitgehend ausgeblendet bleibt. Faktisch tragen Babyklappen nicht zur Verringerung von Kindestötungen oder – aussetzungen bei. Zudem unterbleibt eine Abwägung des Rechts auf Leben und Entwicklung (Artikel 6 KRK) mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Identität und auf Beziehungen zu seinen Eltern.

Der deutsche Ethikrat hat 2009 mit eingehender Begründung empfohlen, von der Einrichtung von Babyklappen abzusehen. Terre des hommes Deutschland forderte im Anschluss an eine Untersuchung des deutschen Jugendinstituts, die Einrichtung von Babyklappen und Werbung dafür solange zu untersagen, wie damit verbundene Rechtsfragen nicht befriedigend geregelt sind. Der Kinderrechtsausschuss der UNO hat 2011 mit den abschliessenden Bemerkungen im Staatenberichtsverfahren von Tschechien empfohlen (CRC(C/CZE/CO 3-4; N 49; 50), ein Programm zum Aufbau von Babyklappen zu stoppen, da es im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention steht.

Die Schweiz tut sich schwer mit der kinderrechtlichen Kritik an der Einrichtung von Babyklappen. Das Parlament sieht keinen Handlungsbedarf und hat zuletzt 2009 parlamentarischen Initiativen keine Folge gegeben. Die Ausweitung des Angebotes und neue, eingehende Untersuchungen machen diesen Standpunkt unhaltbar. Die staatliche Duldung dieser Entwicklung in einer rechtlichen Grauzone gefährdet den Schutz zentraler Kinderrechte.
Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Sihe auch: BSDE, Band 16, Nr 4, Dezember 2010, Unvereinbar mit Kinderrechten Von Anne-Marie Rey, ehemalige co-Präsidentin der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS)







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