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Défense des enfants international
section suisse
 
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Adoptionsrecht
Revision des Adoptionsrechts

  
[ Bulletin DEI, juin 2013 Vol 19 No 2 p. 15 ]




Adoptionsrecht
Revision des Adoptionsrechts
Die Kommission folgt dem Beschluss des Nationalrates, wonach allen Erwachsenen ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform ermöglicht werden soll, das Kind der Partnerin oder des Partners zu adoptieren.
Die Kommission befasste sich erneut mit der Motion 11.4046, welche der Ständerat im März 2012 angenommen hatte. Diese beauftragt den Bundesrat, das geltende Recht so zu ändern, dass alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind, insbesondere das Kind des Partners oder der Partnerin, adoptieren können, wenn eine Adoption für das Kindeswohl die beste Lösung darstellt. Sie beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen, wonach die Adoptionsmöglichkeit auf die Kinder der Partnerin oder des Partners begrenzt werden soll. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Sowohl die Mehrheit als auch die Minderheit stützen sich auf ihre bisherigen Argumente. Die Mehrheit macht insbesondere geltend, dass heute Regenbogenfamilien und Konkubinatspaare mit Kindern eine gesellschaftliche Realität seien und dass es vor allem darum gehe, den Schutz der betroffenen Kinder zu verbessern, dies speziell dann, wenn ein leiblicher Elternteil fehle. Die Minderheit weist darauf hin, dass Volk und Stände im Jahre 2005 dem Partnerschaftsgesetz vor allem deshalb zugestimmt hätten, weil die betroffenen Personen in der Abstimmungskampagne versichert hätten, keine Adoptionsansprüche zu erheben. Sie lehnt eine Kindesadoption durch gleichgeschlechtliche Paare ab.

Elterliche Sorge
Ohne Gegenstimmen ist die Kommission auf die Vorlage zur Neuregelung der elterlichen Sorge (11.070) eingetreten. Mit dieser Änderung des Zivilgesetzbuches soll insbesondere erreicht werden, dass die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zum Regelfall wird. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Herbstsession 2012 angenommen. Die Kommission des Ständerates hat die Detailberatung aufgenommen und wird sie voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 11. Februar 2013 zu Ende führen. Über ihre Anträge für die Detailberatung wird die Kommission nach Abschluss ihrer Beratungen informieren.










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