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Défense des enfants international
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Revision der elterlichen Sorge : Verbesserungen für die Kinder
  
[ Bulletin DEI, septembre 2013 Vol 19 No 3 p. I2 ]




Bern, 02.06.2013 - Zum Sessionsbeginn am 3. Juni berät der Nationalrat die Revision der elterlichen Sorge. Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV erwartet, dass er seiner Rechtskommission folgt und wichtige Verbesserungen für die Kinder beschliesst.

Die meisten Anträge der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) bringen mehr Sicherheit für die Kinder bei der Trennung und Scheidung der Eltern. Sie stärken ihr Recht auf verlässliche Betreuung und schützen sie besser vor Armut und anhaltenden Konflikten - erwiesenermassen die schwersten Belastungen für die Kinder. So will die Kommission eine Frist von einem Jahr ab Inkrafttreten des neuen Rechts einführen, innert der die gemeinsame elterliche Sorge rückwirkend beantragt werden kann. Eine Minderheit will zudem - in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat -, dass eine Elternperson alleine die gemeinsame Sorge nur dann rückwirkend beantragen kann, wenn die Scheidung bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes höchstens fünf Jahre zurückliegt. "Das verhindert viele neu aufflammenden Auseinandersetzungen, die vor allem den Kindern sehr schaden würden", hält SVAMV-Zentralpräsidentin Monique Gerber fest. "Der SVAMV erwartet deshalb, dass der Nationalrat das Wohl der Kinder an erste Stelle setzt und dem Antrag der Kommissionsminderheit zustimmt." Der SVAMV bedauert aber, dass diese wichtige Bestimmung der Scheidung vorbehalten bleibt, brauchen doch alle Kinder den gleichen Schutz, unabhängig davon, ob die Eltern bei der Trennung verheiratet sind oder nicht.

Besserer Schutz für die Kinder nicht mitteinander verheirateter Eltern dringend nötig

Wenn nicht miteinander verheiratete Eltern keine Hausgemeinschaft führen, sind ihre Kinder in der gleichen Lage wie Scheidungskinder: Sie sind dem gleichen hohen Armutsrisiko und der Gefahr gravierender elterlicher Konflikte ausgesetzt. Der Nationalrat hatte deshalb vor einem Jahr beschlossen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern, die getrennt leben, zusammen mit der gemeinsamen Sorgeerklärung einen von der Kindesschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag für das Kind und eine Besuchsvereinbarung vorlegen müssen. Die Mehrheit der RK-N will diese Bestimmung nun streichen. Das verschlechtert die Situation der betroffenen Kinder massiv und benachteiligt sie gegenüber den Scheidungskindern, wenn ihre Eltern sich trennen oder nie zusammen gelebt haben. "Es ist zwingend nötig, das Recht dieser Kinder auf Unterhalt und persönlichen Verkehr analog zur Scheidung zu schützen", betont Monique Geber. Nach dem neuen Gesetz muss das Gericht bei der Scheidung die elterliche Sorge, die Obhut, den persönlichen Verkehr und die Betreuungsanteile der Eltern sowie den Unterhaltsbeitrag regeln. Und es muss in jedem Fall prüfen, ob die Anträge der Eltern - auch gemeinsame - dem Kindeswohl entsprechen. Das muss auch für die Kinder nicht verheirateter Eltern ohne Hausgemeinschaft gelten. Der SVAMV erwartet deshalb, dass der Nationalrat dem Antrag der Minderheit seiner Rechtskommission zustimmt, an der entsprechenden Bestimmung festzuhalten. Die Rechte und Bedürfnisse der Kinder müssen Vorrang haben, unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern!
Stellungnahme des SVAMV zu den Anträgen der RK-N: www.einelternfamilie.ch.


Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV engagiert sich seit 1984, um die Lebenslage der heute 183'000 Einelternfamilien in der Schweiz zu verbessern.








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