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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial
par Dannielle Plisson
Übersetzung: Katrin Meyberg
Back to school !

  
[ Bulletin DEI, décembre 2013 Vol 19 No 3 p. 02 ]




Diesen Monat haben wir beschlossen, unser Dossier dem Thema Gewalt in der Schule zu widmen und zu versuchen, institutionelle Massnahmen zu ihrer Bekämpfung zu entwickeln. Der Text von Bernard Defrance, Professor für Pädagogische Psychologie und Erziehungsphilosophie an der École normale d’instituteurs (Lehrinstitut zur Ausbildung von Grundschullehrern), Philosophielehrer am Gymnasium und Mitglied des Komitees von DEI-Frankreich, konnte für diese Ausgabe leider nicht übersetzt werden. Wir werden unser Möglichstes tun, der nächsten Märzausgabe eine Zusammenfassung des Artikels in deutscher Sprache beizufügen. Die Schule ist die erste gesellschaftliche Institution, die eine Trennung von der Familie bedeutet, und der Ort, an dem das Kind lernt, sich vor dem Handeln über die geltenden Verhaltensregeln zu informieren.

Die Region, in der Mobbing am häufigsten im Schulalltag vorkommt, ist Lateinamerika. Sieben von zehn Kindern sind hier betroffen, wie die NGO Plan international (PI) aufdeckte. Die Organisation führt dieses Phänomen vor allem auf die auf dem Kontinent herrschende weitverbreitete Gewalt und auf die krassen sozialen Unterschiede zurück. In diesen Fällen schlug sich Mobbing in Form von Diebstahl, Beleidigungen, körperlicher Gewalt oder Ächtung innerhalb einer Gruppe nieder, welche bei den Gewaltopfern im Allgemeinen psychische Schäden hinterlassen.
Doch auch die Schweiz kann sich von Missbrauch und sexueller Belästigung bei Kindern und Jugendlichen nicht freisprechen. Mediziner der Universität, des Kinderspitals und des Unispitals Zürich bezeichneten die Dimensionen in ihrer Studie als alarmierend und machten darauf aufmerksam, dass diese Taten in den meisten Fällen von anderen Jugendlichen verübt werden.

Das Alter der Strafmündigkeit ist vielerorts ein wiederkehrendes Diskussionsthema. In Kanada beispielsweise liegt dieses Alter bei 12 Jahren. Doch anlässlich des tragischen Todes eines 6-jährigen Kindes, das von einem Kind von 10-11 Jahren erschlagen wurde, sind Forderungen aus der Öffentlichkeit laut geworden, das Alter der Strafmündigkeit auf 10 Jahre abzusenken. In Schweden und den übrigen skandinavischen Ländern sind Jugendliche dagegen erst ab 15 Jahren strafmündig.

In unserem Land wurde die Grenze bereits von 7 auf 10 Jahre angehoben. Experten empfehlen dennoch, das Mindestalter noch einmal auf 12 Jahre zu korrigieren.

Es gibt innerhalb der Europäischen Union keinen Konsens über das Alter der Strafmündigkeit. Die Niederlande bemessen diese Altersgrenze bei 12 Jahren, während sie in Deutschland und Italien bei 14 Jahren liegt. Spanien und Portugal gehen sogar noch weiter und ziehen die Grenze bei 16 Jahren. Es ist also offensichtlich, dass die Schweiz in dieser Hinsicht um einiges strenger ist als ihre Nachbarländer, ohne dass dies gerechtfertigt wäre. Daher ist es unserer Meinung nach zwingend geboten, das Alter der Strafmündigkeit anzuheben.










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