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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial März 2014
von Dannielle Plisson

  
[ Bulletin DEI, mars 2014 Vol 20 No 1 p.2 ]



1995-2014 … seit 20 nunmehr Jahren erscheint das Schweizer Bulletin der Kinderrechte – das sind 20 Bände, 74 Ausgaben und mehr als 8000 Artikel rund um das Thema Kinder und ihre Rechte, die inzwischen alle auf unserer Website mit einer effizienten Suchmaschine zu finden sind. Hinter sämtlichen Beiträgen stehen Redakteurinnen und Redakteure, deren Motivation ihr persönliches Engagement und der Wille ist, die Bestimmungen im Zusammenhang mit Kinderrechten bekannter zu machen und dazu beizutragen, dass sie anerkannt werden, in der Schweiz und weltweit.

Als einzige landesweite Informationsquelle zu Kinderrechten besteht das Bulletin hauptsächlich aus französischsprachigen Artikeln, wobei es auch Zusammenfassungen und spezielle Rubriken in deutscher Sprache enthält. Das zentrale Themendossier erscheint jedoch zweisprachig. Das Schweizer Bulletin der Kinderrechte bietet ausserdem Hintergrundberichte zu den neuesten Entwicklungen in der Schweizer Justiz und im Parlament sowie Themenberichte, die von Fachleuten auf dem Gebiet Kinder und Jugend entwickelt werden.

Die gesamte Arbeit rund um das Bulletin hat sich einer der Pflichten verschrieben, die sich aus der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ergeben: dem Artikel 42 der Kinderrechtskonvention, der die Verpflichtung zur Bekanntmachung der Kinderrechte bestimmt.

Über das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Departement des Innern hat die Eidgenossenschaft das Bulletin fast 16 Jahre lang gefördert und damit die Schaffung einer Teilzeitstelle für eine Redakteurin ermöglicht. Doch vor inzwischen drei Jahren wurde diese Subvention gestrichen, was den Wegfall dieser Stelle und das Setzen auf noch mehr ehrenamtliche Mitarbeit zur Folge hatte, um das Erscheinen des Bulletins zu sichern.

In dieser Ausgabe finden Sie unter anderem ein Dossier zum Thema internationale Familienmediation von der Organisation International Social Services, einen Artikel zu einem wenig beachteten Thema, nämlich Kinder, deren Geschlecht bei ihrer Geburt nicht eindeutig bestimmt ist. Deutschland ist eines der ersten europäischen Länder, das ein Gesetz erlassen hat, welches zwar nicht die komplexe Problematik im Ganzen löst, aber dennoch ein wichtiger Fortschritt für intersexuelle Menschen bedeutet. Ausserdem wird das Inkrafttreten des 3. Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes diskutiert, das Kindern, Kindergruppen oder ihren Vertretern, die sich in ihren Rechten durch den Staat beeinträchtigt fühlen, ermöglicht, beim UN-Kinderrechtskomitee eine Mitteilung vorzulegen oder eine Beschwerde einzureichen, insofern ihr Land die Kinderrechtskonvention ratifiziert hat.

Ihnen, unseren treuen Mitgliedern und Abonnenten, hat das Bulletin sein Überleben zu verdanken. Dafür sind wir Ihnen äusserst verbunden und wir hoffen, dass wir sein Erscheinen auch weiterhin noch viele Jahre ermöglichen können.

Dannielle Plisson
Generalsekretärin










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