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Défense des enfants international
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“Kinder und Trennung: von den Gründen zu vorgeschlagenen Massnahmen!”
  
[ Bulletin DEI, juin 2015 Vol 21 No 1 III-IV ]



“Kinder und Trennung: von den Gründen zu vorgeschlagenen Massnahmen!”
Trennung und Verschwinden von Kindern : Nach dem Vorbild anderer Länder, die diesem Problem gegenüberstehen, werden von den entsprechenden Stellen neue Massnahmen entwickelt oder untersucht, um über ein vielseitigeres Hilfeangebot zu verfügen. Das Ziel ist, den Eltern bei einer Trennung präventive Unterstützung zu bieten, um eine für die Kinder angemessene Neuorganisation des Lebens und eine funktionelle gemeinsame Elternschaft zu erleichtern. Eltern, die sich trennen, müsste ein ständiges Dienstleistungsangebot zur Verfügung stehen gebündelt und einfach zugänglich. Dazu wird von der Kantonalen Dienststelle für die Jugend ein Projekt erarbeitet, um allen Eltern Sensibilisierungskurse anzubieten. Es soll im Jahr 2015 umgesetzt werden.
Von Herr Marc Rossier, Amtsleiter für Kindesschutz Wallis. Gastreferent am runden Tisch von Sarah Oberson Konferenz 2014 : “Kinder und Trennung: von den Gründen zu vorgeschlagenen Massnahmen!“
Bei den meisten Trennungen laufen der Übergang und die neue Lebensorganisation für die Kinder ohne grössere Schwierigkeiten ab. Dennoch muss festgestellt werden, dass im Bereich Kindesschutz die Folgen bestimmter elterlicher Konflikte die Entwicklung der betroffenen Kinder stark gefährden und bei einigen dramatische Folgen haben kann (Entführung, Selbstmord, Tötung).
Seit einigen Jahren beobachten wir in der Schweiz, dass die Behörden dazu tendieren, weitgehend auf Kinderschutzstellen und Fachpersonen zurückzugreifen, um elterliche Konflikte rund um Kinder zu verhindern. Daher sind heute zahlreiche öffentliche und private Einrichtungen überlastet.
Eine Studie über Kinderschutz in der Schweiz hat aufgezeigt, dass ausgehend von einer Stichprobe von 146 Fällen, die von Kinderschutzstellen in verschiedenen Kantonen betreut wurden, 71 % auf Konflikte zwischen Erwachsenen rund um das Kind zurückzuführen sind, die häufig den zahlreichen Trennungsverfahren zuzuschreiben sind. Es handelt sich um Situationen, in denen die Eltern es nicht mehr schaffen, gegenüber ihren Kindern eine beschützende und strukturierende Rolle einzunehmen, da sie von ihren negativen Gefühlen und den sozioökonomischen Problemen nach der Trennung beansprucht werden.
Wie es Thayer und Zimmerman erklären, kann ein elterlicher Konflikt die Eltern manchmal so sehr vereinnahmen, dass sie weiter streiten, während die Kinder alleine mit ihrer eigenen Entwicklung ringen. Das ist, wie wenn ein Kind mitten in einem See ertrinkt, während die Eltern am Ufer stehen. Anstatt ins Wasser zu springen, streiten sie sich darüber, wer schuldig ist für das, was passiert, wer dem Kind den Rettungsring zuwerfen sollte oder nicht oder wer geeigneter dafür ist, es zu retten? Das Schlimme ist, dass ihr Kind ertrinkt, während sie sich streiten!
In extremen Fällen werden die Kinder zu Instrumenten von regelrechten Rechtsstreiten. In diesem Zusammenhang müssen die Behörden am Ende der endlosen Verfahren klare Entscheidungen treffen. Dazu sollten sie sich auf die Empfehlungen von Sachverständigen und Kinderschutzstellen stützen. Es gibt zweifellos Fälle, in denen es die einzige Möglichkeit ist, das Kind möglichst gut zu schützen, insbesondere bei erwiesener Misshandlung: Die Eltern delegieren es mehr und mehr an die Gerichte, an ihrer Stelle ihre künftige Verantwortung als Eltern festzulegen und zwar als Gewinner/Verlierer. Dies zieht viel Leid und das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, nach sich. In Wirklichkeit gewinnt dabei niemand, denn die Folgen der Auseinandersetzung können für alle verheerend sein, insbesondere für die Kinder, wenn man sich die Mühe gibt, ihre Position anzuhören.
Andererseits werden die Kindesschutzmassnahmen gemäss Zivilgesetzbuch für solche Schwierigkeiten, wie die Beistandschaft zur Organisation des persönlichen Verkehrs , von den Betroffenen häufig als Massnahme gegen einen Elternteil empfunden(Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 308 Abs. 2). Sie verstärken das Gefühl, Verlierer und Gewinner zu schaffen. Wie alle richterlich geregelten Trennungsverfahren werden auf der einen Seite Gefühle von Ohnmacht und Entwürdigung, auf der andern etwa solche von Macht und Genugtuung ausgelöst (BSV, Familienfragen, 1/2005). Die Akteurinnen und Akteure im Kindesschutz, die für die Umsetzung dieser Massnahmen zuständig sind, werden beim elterlichen Konflikt häufig auf eine Zuschauerrolle reduziert. Die Konflikte zeigen sich in kleinkrämerischem Zählen der Besuchstage, dauerhaften Meinungsunterschieden über die Erziehung des Kindes bis hin zum Verdacht der erzieherischen Inkompetenz. Die Praxis zeigt auch, dass die Eltern in diesen Fällen fast „übernatürliche“ Erwartungen an die Beiständinnen und Beistände haben und gleichzeitig dazu neigen, ihre eigene Verantwortung auf sie abzuwälzen.
In der Schweiz wird jede zweite Ehe geschieden. Davon sind jährlich ungefähr 13’000 Kinder betroffen. Wichtige Anpassungen des Familienrechts in der Schweiz wurden vorgenommen. So können die gesellschaftlichen Veränderungen heute besser berücksichtigt werden, wie zum Beispiel, indem die Eltern aufgefordert werden, eine Familienmediation zu machen, um die Organisation der Trennung zu regeln, oder durch das Prinzip der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die gemeinsame elterliche Sorge ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten und stärkt ganz bewusst zwei Prinzipien, die in erster Linie dem Interesse des Kindes dienen sollen: geteilte Verantwortung für alle Entscheidungen, die das Kind betreffen, unabhängig vom Status der Eltern sowie das Kindeswohl als ausschlaggebender Entscheidungsgrundsatz. Die gemeinsame elterliche Sorge setzt jedoch voraus, dass die Eltern weiterhin konstruktiv zusammenarbeiten, was nicht immer möglich ist.
Wie können Eltern in Konfliktsituationen also am besten unterstützt werden, so dass ihr Kind weiterhin eine lebendige, emotionale Beziehung zu ihnen führen und auf die für seine Entwicklung notwendige erzieherische Unterstützung zählen kann, aber es auch frei ist, die Eltern unabhängig von ihrer Beziehung zueinander zu lieben?
Nach dem Vorbild anderer Länder, die diesem Problem gegenüberstehen, werden von den entsprechenden Stellen neue Massnahmen entwickelt oder untersucht, um über ein vielseitigeres Hilfeangebot zu verfügen. Das Ziel ist, den Eltern bei einer Trennung präventive Unterstützung zu bieten, um eine für die Kinder angemessene Neuorganisation des Lebens und eine funktionelle gemeinsame Elternschaft zu erleichtern. Im Rahmen des Bereitschaftsdiensts des Amts für Kindesschutz erhalten wir täglich Anfragen von getrennten Eltern, die eine Beratung zur Organisation der Betreuung (geteilte Obhut, Besuche, schulische oder medizinische Entscheidungen), zu psychischen Folgen für ihr Kind wünschen oder wissen möchten, wo ein neutraler Raum gefunden werden kann, um ihre Konflikte zu lösen (Mediation). Wir versuchen soweit möglich, direkt eine Antwort zu geben oder sie an andere Fachpersonen weiterzuleiten. Meiner Meinung nach fehlt jedoch eine Einrichtung für familiäre Konflikte, die einfach zu finden ist und welche die Prävention koordiniert. Eltern, die sich trennen, müsste ein ständiges Dienstleistungsangebot zur Verfügung stehen (zum Beispiel Informations- und Sensibilisierungsbroschüren, Kurse für gemeinsame Elternschaft, juristische und psychosoziale Beratung, Mediation) – gebündelt und einfach zugänglich (Prinzip der einzigen Anlaufstelle). Dazu wird von der Kantonalen Dienststelle für die Jugend ein Projekt erarbeitet, um allen Eltern Sensibilisierungskurse anzubieten. Es soll im Jahr 2015 umgesetzt werden. Das Amt für Kindesschutz prüft bereits seit zwei Jahren einen Kurs für gemeinsame Elternschaft. Das entspricht zwar einem Bedürfnis der Eltern, kommt aber im Trennungsprozess häufig zu spät. Ausserdem müsste der Kurs allen, auch ausserhalb eines juristischen Zusammenhangs, zugänglich sein.
Es wird noch ein Beistand oder eine Beiständin als Vertretung für das Kind bei Trennungsverfahren ernennt, wenn zwischen den Eltern heftiger Streit herrscht und wenn Kinder als Geiseln genommen werden. Wir haben bei mehreren kürzlich stattgefundenen Prozessen festgestellt, dass die Anwesenheit eines Anwalts für das Kind in einem eherechtlichen Verfahren das Interesse des Kindes wieder in den Mittelpunkt der juristischen «Schaubühne» rückt. So können funktionelle Lösungen gefunden werden und das Rechtsverfahren dauert kürzer.
In den schwierigsten Fällen versuchen wir im Rahmen der uns anvertrauten Beistandschaften, einen genauen und detaillierten Elternschaftsplans einzuführen. Damit wird die Betreuung der Kinder organisiert, wenn die Eltern nicht mehr zusammenarbeiten können. Diese Elternschaftspläne, die in anderen Ländern häufig eingesetzt werden, könnten von den Behörden systematischer angeordnet werden. Allerdings sollten sie von abschreckenden und zwingenden Rechtsinstrumenten begleitet werden, damit sichergestellt wird, dass sie von den Eltern eingehalten werden.
Schliesslich muss die Ausbildung und die Sensibilisierung der Fachpersonen, die elterliche Konfliktsituationen betreuen, fortgesetzt werden. Eine solche Präventionspolitik braucht zusätzliche Ressourcen, um sowohl die auf öffentlicher Ebene (Zugang zu Mediation oder zu Kursen für gemeinsame Elternschaft für alle) wie auch privat (zum Beispiel Stiftung As’trame) angebotenen Projekte und Angebote zu unterstützen. Ich bin nach wie vor überzeugt: Wenn die Entwicklung solcher Projekte gefördert und unterstützt wird, kann die Gefahr, dass elterliche Konflikte eskalieren, bedeutend verringert werden. Dies hätte eine präventive Wirkung auf die künftige Gesundheit und Entwicklung der Kinder.









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