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Défense des enfants international
section suisse
 
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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.


Editorial Dezember 2015 von Dannielle Plisson
  
[ Bulletin DEI, décembre 2015 Vol 21 No 1 p.2 ]



In diesem Bulletin ging es wiederholt um die schwierige Situation von Kindern, die bei ihrer Geburt weder eindeutig dem einen noch dem anderen traditionellen Geschlecht zuzuordnen sind. Je nach Kultur kann das dritte Geschlecht einen Zustand zwischen weiblich und männlich bezeichnen oder eine Zugehörigkeit zu beiden Geschlechtern gleichzeitig.
Es gibt bereits historische Quellen, die von der Existenz eines dritten Geschlechts zeugen. Jedoch wurden erst kürzlich Gesetze in Deutschland, Australien und Frankreich erlassen, die es möglich machen, dass das Geschlecht intersexuell geborener Kinder als unbestimmt gelten darf.
Im Frühjahr 2015 hat sich die Schweiz gegen die Diskriminierung von Transgendern eingesetzt, indem es zwei bedeutende Ereignisse unterstützt hat. Am 29. April 2015 hat der Bundesrat beschlossen, die im Rahmen des Internationalen Tages gegen Homophobie und Transphobie verfasste Absichtserklärung von Valletta anzunehmen. Einige Tage zuvor hatten die vier Schweizer Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats eine historische Resolution unterstützt, die sich erstmals direkt den Menschenrechten von Transgendern widmet, und so dazu beigetragen, dass diese angenommen werden konnte. Für das Transgender Network Switzerland (TGNS) ist diese Resolution „ein Meilenstein für die Rechte von Transgendern in Europa und stellt die grösste und umfassendste Unterstützung dar, die es je gab“. Man kann also das Engagement der Eidgenossenschaft nur loben, auch wenn die Lage in der Schweiz noch einiges zu wünschen übrig lässt.
Es muss jedoch erwähnt werden, dass weder die Erklärung von Valletta noch die Resolution der Parlamentarischen Versammlung verbindlich sind. Dennoch sind sie ein Schritt in die richtige Richtung, denn sie fordern die Staaten dazu auf, gegen Diskriminierung von Transgendern aktiv zu werden.
Unser zentrales Dossier umfasst acht Seiten in deutscher Sprache. Hier werden die abschliessenden Bemerkungen hinsichtlich des zweiten bis vierten periodischen Berichts der Schweiz an den Kinderrechtsausschuss vorgestellt, die bereits in der Septemberausgabe des Bulletins auf Französisch erschienen sind.

Schliesslich erteilen wir dem Präsidenten von Défense des Enfants-International, Benoit van Keirsbilck, das Wort, der uns über eine für unsere Bewegung wichtige Entscheidung informiert: die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung. Das Gründungsverfahren nach belgischem Recht läuft bereits, und die Stiftung wird den offiziellen Namen „Défense des Enfants International-Service Mondial (DEI-SM)“ [Defence for Children International-World Service] tragen.
Hauptziel dieser Stiftung ist es, das Internationale Sekretariat (SI) und DEI generell beim Sammeln von Spenden zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Stiftung Aufgaben im Bereich Lobbyarbeit und Advocacy bei den europäischen Institutionen wahrnehmen (insbesondere Europäische Union und Europarat). Sobald die Formalitäten zur Registrierung abgeschlossen sind, kann die Stiftung ihre Arbeit aufnehmen. Bis sie über eigene Mittel verfügt, wird sie in den Räumen von DEI-Belgien untergebracht sein. Die Leitung übernimmt in der Anfangsphase ein erfahrener Praktikant in enger Rücksprache mit dem Präsidenten. Als untergeordnetes Gremium des Internationalen Sekretariat (SI) ist DEI-SM unmittelbar an die DEI-Bewegung gebunden.








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