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Défense des enfants international
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Die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz auf dem Prüfstand
von Christina Weber, Netzwerk Kinderrechte Schweiz

  
[ Bulletin DEI, giugno 2008 Vol 14 No 2 P.4 ]



Im Mai 2008 steht die erste Überprüfung der Schweiz vor dem UN-Menschenrechtsrat an. Eine Koalition von rund 30 NGOs haben zum offiziellen Report der Schweiz einen eigenen Bericht erstellt. Die Mängel bei der Umsetzung der Kinderrechte sind dabei einer der Schwerpunkte. Im Zentrum stehen die Migrationspolitik, Kinderarmut und die Menschenrechtsbildung.



Am 8. Mai 2008 steht die erste Überprüfung der Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtsverträge an. Diese regelmässige Überprüfung (Universal Periodic Review / UPR) ist einer der neuen Kontrollmechanismen des neu geschaffenen UN-Menschenrechtsrates, mit dessen Hilfe er jeden der 192 Mitgliedstaaten der UNO hinsichtlich der Umsetzung seiner Menschenrechtsverpflichtungen überprüfen kann. Die Grundlagen dafür bilden die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), sowie alle internationalen Menschenrechtsverträge, die ein Staat ratifiziert hat.Die Schweiz hat nun diesen Bericht erstellt und im März 2008 eingereicht.(1)

Die Zivilgesellschaft wird in diesen Prozess insofern aktiv miteinbezogen, als die NGOs ebenfalls Berichte zu Ihrer Einschätzung der Menschenrechtslage einreichen können.(2) Sie können dem Examen zwar beiwohnen, aber nicht selber das Wort ergreifen. In der Schweiz hat sich nun eine NGO-Koalition von rund 30 NGOs die zu Menschenrechtsfragen arbeiten, zusammengeschlossen.(3) Diese Koalition wurde von Amnesty International Schweiz koordiniert und der NGO-Bericht ist nach einem
Konsultationstreffen vom Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Öffentlichkeit am 26. Februar 2008 vorgestellt worden.(4)

Die wichtigsten Problembereiche


Als einige der wichtigsten Menschenrechtsprobleme identifizierte die NGO-Koalition in ihrem Bericht u.a. die Migrations- und Flüchtlingspolitik, die Opfer von Menschenhandel, Rassismus und eben auch die Kinderrechte. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, ein Zusammenschluss von rund 50 Organisationen, welche in den Bereichen Kinderrechte, Kinderschutz und Kinderpolitik tätig sind, war an diesem Bericht ebenfalls beteiligt und konnte folgende Problempunkte einbringen.(5)
Es bestehen nach wie vor Vorbehalte gegenüber einzelnen Bestimmungen der Kinderrechtskonvention: Zur Haftunterbringung (Art. 37 Abs. 2 / Trennung von Erwachsensen und Jugendlichen in Haftanstalten), zum Jugendstrafverfahren (Art. 40 / keine Trennung zwischen untersuchenden und urteilenden Behörden) und zur Familienzusammenführung (Art. 10 Abs. 2 / bestimmte Personengruppen, insbesondere auch Kinder über 12 Jahre, ist keine Familienzusammenführung garantiert). Zudem sind entgegen den Bestimmungen der Kinderrechtskonvention, Körperstrafen bei Kindern innerhalb der Familie immer noch nicht formell verboten.(6)
Die erheblichen Missstände in der Schweizer Migrationspolitik: Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) werden zuerst als AusländerInnen angesehen und erst in zweiter Linie als verletzliche und schutzbedürftige Kinder.(7) Gewisse Bestimmungen im Asyl- und Ausländerrecht sind nicht mit der Kinderrechtskonvention vereinbar. Darüber hinaus bekommen Minderjährige weder einen angemessenen Beistand in den Aufnahme- und Asylzentren noch kostenlose juristische Unterstützung, wie von der Kinderrechtskonvention vorgesehen. Vormundschaftliche Massnahmen sind zudem von Kanton zu Kanton verschieden.(8)
Die hohe Kinderarmut: 45 Prozent der Sozialhilfeempfänger/innen sind jünger als 25 Jahre alt. Dies betrifft also fast 100'000 junge Menschen, davon 70'000 Minderjährige.(9)
Die fehlende Menschenrechtsbildung: Eine Umfrage zu den Kinderrechten hat gezeigt, dass das Bildungsniveau im Bereich Menschenrechte in der Schweizer Bevölkerung sehr schwach ist.(6) Dieser Mangel an fundierten Menschenrechtskenntnissen ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: Menschenrechtsbildung ist nicht systematisch im Lehrplan der Grundschulen verankert und bildet kaum Bestandteil von Berufsausbildungen in Schlüsselbereichen wie kantonale Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen.

Fehlende Mechanismen zur Umsetzung der Menschenrechte


Gemeinsam kritisieren alle NGOs den Mangel an institutionellen Mechanismen in der Schweiz, welche eine wirksame und systematische Umsetzung der ratifizierten Menschenrechtsverträge garantieren könnten. Der Bund nimmt seine koordinierende und unterstützende Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechtsverträge in der Schweiz nicht genügend wahr. Es gibt nach wie vor keine nationalen Aktionspläne zur Begleitung und Umsetzung der verschiedenen Menschenrechtsabkommen - welche es in andern Ländern wie z.B. Deutschland - in Bezug auf die Kinderrechtskonvention - bereits gibt. Wegen dieser fehlenden Mechanismen ist auch die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Ämtern der Bundesverwaltung und den kantonalen Regierungen weitgehend unklar und uneinheitlich.

Empfehlungen und Forderungen der NGOs


Nebst Verbesserungen zu den erwähnten Problembereichen ist eine der zentralen Empfehlungen der NGO-Koaltition, als auch des Netzwerks Kinderrechte Schweiz,(10) die Errichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution, welche sowohl Regierungs- als auch Nichtregierungsakteure bei der Umsetzung beratend unterstützen soll. Eine solche Institution wird seit vielen Jahren von NGOs und einzelnen Vertreter/innen der Politik gefordert und im Jahre 2006 wurde ein entsprechender „Förderverein Menschenrechtsinstitution“ gegründet, der sich auf allen Ebenen dafür einsetzt.(11) Es gilt nun zu hoffen, dass die politischen Bedingungen für eine Menschenrechtsinstitution heute besser sind als bis anhin und die Schweiz diese so dringend benötigte Institution, welche mittlerweile in fast allen europäischen Ländern besteht, errichten wird. Einem Land wie der Schweiz, das sich auf der internationalen Ebene für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte so stark engagiert, würde es gut anstehen, mehr für die institutionellen Rahmenbedingungen im eigenen Land zu tun.


1.UN-Doc. A/HRC/WG.6/2/CHE/1, 9. April 2008. Conseil des droits de l’homme. Examen périodique universel (EPU), Rapport de la Suisse, Berne 14. Mars 2008. Département fédéral des affaires étrangères DFAE

2.Insgesamt vier Berichte wurden eingereicht von: Amnesty International Schweiz (NGO-Koalition), Global Initiative to End All Corporal Punishment of Children (Europarat), Human Rights Watch Schweiz, Ligue Suisse des Droits de l'Homme & Fédération Internationale des Ligues des Droits de l'Homme, Stop Suicide.

3.Folgende Organisationen sind Mitglieder der Schweizer UPR Koalition: ACOR SOS Racisme, Aktion, der Christen für die Abschaffung der Folter (ACAT), Fastenopfer, Schweizer Sektion von Amnesty International, Förderverein Menschenrechtsinstitution Schweiz, ATD Vierte Welt, Fraueninfomationszentrum Zürich (FIZ), NGO-Koordination post Beijing Schweiz, CODAP, Collectif de soutien aux sans-papiers, Erklärung von Bern, Egalité Handicap, Juristinnen Schweiz, FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk (FIAN Schweiz) Suisse, Humanrights.ch/Mers, Ligue suisse des droits de l’Homme, Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), OMCT, Pink Cross, Gesellschaft für bedrohte Völker, Swissaid, Stop Suicide, Netzwerk Kinderrechte Schweiz, Terre des hommes – aide à l’enfance.


4.Universal Periodic Review der Schweiz. Bericht der Schweizer NGO-Koalition für die zweite UPR-Session vom 5. - 16. Mai 2008. D und F, siehe auch www.amnesty.ch

5.Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz wurde im November 2003 gegründet mit dem Ziel, die Anerkennung und die Umsetzung dss Übereinkommens über die Rechte des Kindes in der Schweiz zu fördern.

6.De l'importance de diffuser et faire connaître la Convention relative aux droits de l'enfant et son contenu en Suisse: analyse basée sur les résultats d'une enquête menée auprès de 3200 participants, Terre des hommes - aide à l'enfance, le Mont-sur- Lausanne, März 2007.

7.Les mineurs non accompagnés en Suisse : exposé du cadre légal et analyse de la situation sur le terrain, Martine Lachat Clerc, Terre des hommes – aide à l’enfance, Le Mont-sur-Lausanne, Oktober 2007.

8.Sylvie Marguerat, Minh Son Nguyen, Jean Zermatten, Das Ausländergesetz und das revidierte Asylgesetz im Lichte des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, Terre des hommes – aide à l’enfance, Le Mont-sur-Lausanne, Juni 2006.

9.Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen, Jung und arm: das Tabu brechen, Bern, August 2007.

10.Kinderrechte Schweiz: Was muss die Schweiz tun? Zehn Prioritäten zum Handeln! (2005), Bericht des Netzwerks Kinderrechte Schweiz, www.netzwerk-kinderrechte.ch

11.Der Förderverein Menschenrechtsinstitution setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten und VertreterInnen aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Institutionen der Zivilgesellschaft, siehe auch www.foerderverein-mri.ch









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