|
Afficher un article
Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz auf dem Prüfstand von Christina Weber, Netzwerk Kinderrechte Schweiz [ Bulletin DEI, giugno 2008 Vol 14 No 2 P.4 ] Im Mai 2008 steht die erste Überprüfung der Schweiz vor dem UN-Menschenrechtsrat an. Eine Koalition von rund 30 NGOs haben zum offiziellen Report der Schweiz einen eigenen Bericht erstellt. Die Mängel bei der Umsetzung der Kinderrechte sind dabei einer der Schwerpunkte. Im Zentrum stehen die Migrationspolitik, Kinderarmut und die Menschenrechtsbildung. Am 8. Mai 2008 steht die erste Überprüfung der Umsetzung der von der Schweiz ratifizierten Menschenrechtsverträge an. Diese regelmässige Überprüfung (Universal Periodic Review / UPR) ist einer der neuen Kontrollmechanismen des neu geschaffenen UN-Menschenrechtsrates, mit dessen Hilfe er jeden der 192 Mitgliedstaaten der UNO hinsichtlich der Umsetzung seiner Menschenrechtsverpflichtungen überprüfen kann. Die Grundlagen dafür bilden die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), sowie alle internationalen Menschenrechtsverträge, die ein Staat ratifiziert hat.Die Schweiz hat nun diesen Bericht erstellt und im März 2008 eingereicht.(1) Die Zivilgesellschaft wird in diesen Prozess insofern aktiv miteinbezogen, als die NGOs ebenfalls Berichte zu Ihrer Einschätzung der Menschenrechtslage einreichen können.(2) Sie können dem Examen zwar beiwohnen, aber nicht selber das Wort ergreifen. In der Schweiz hat sich nun eine NGO-Koalition von rund 30 NGOs die zu Menschenrechtsfragen arbeiten, zusammengeschlossen.(3) Diese Koalition wurde von Amnesty International Schweiz koordiniert und der NGO-Bericht ist nach einem Konsultationstreffen vom Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Öffentlichkeit am 26. Februar 2008 vorgestellt worden.(4) Die wichtigsten Problembereiche Als einige der wichtigsten Menschenrechtsprobleme identifizierte die NGO-Koalition in ihrem Bericht u.a. die Migrations- und Flüchtlingspolitik, die Opfer von Menschenhandel, Rassismus und eben auch die Kinderrechte. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, ein Zusammenschluss von rund 50 Organisationen, welche in den Bereichen Kinderrechte, Kinderschutz und Kinderpolitik tätig sind, war an diesem Bericht ebenfalls beteiligt und konnte folgende Problempunkte einbringen.(5) Es bestehen nach wie vor Vorbehalte gegenüber einzelnen Bestimmungen der Kinderrechtskonvention: Zur Haftunterbringung (Art. 37 Abs. 2 / Trennung von Erwachsensen und Jugendlichen in Haftanstalten), zum Jugendstrafverfahren (Art. 40 / keine Trennung zwischen untersuchenden und urteilenden Behörden) und zur Familienzusammenführung (Art. 10 Abs. 2 / bestimmte Personengruppen, insbesondere auch Kinder über 12 Jahre, ist keine Familienzusammenführung garantiert). Zudem sind entgegen den Bestimmungen der Kinderrechtskonvention, Körperstrafen bei Kindern innerhalb der Familie immer noch nicht formell verboten.(6) Die erheblichen Missstände in der Schweizer Migrationspolitik: Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) werden zuerst als AusländerInnen angesehen und erst in zweiter Linie als verletzliche und schutzbedürftige Kinder.(7) Gewisse Bestimmungen im Asyl- und Ausländerrecht sind nicht mit der Kinderrechtskonvention vereinbar. Darüber hinaus bekommen Minderjährige weder einen angemessenen Beistand in den Aufnahme- und Asylzentren noch kostenlose juristische Unterstützung, wie von der Kinderrechtskonvention vorgesehen. Vormundschaftliche Massnahmen sind zudem von Kanton zu Kanton verschieden.(8) Die hohe Kinderarmut: 45 Prozent der Sozialhilfeempfänger/innen sind jünger als 25 Jahre alt. Dies betrifft also fast 100'000 junge Menschen, davon 70'000 Minderjährige.(9) Die fehlende Menschenrechtsbildung: Eine Umfrage zu den Kinderrechten hat gezeigt, dass das Bildungsniveau im Bereich Menschenrechte in der Schweizer Bevölkerung sehr schwach ist.(6) Dieser Mangel an fundierten Menschenrechtskenntnissen ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: Menschenrechtsbildung ist nicht systematisch im Lehrplan der Grundschulen verankert und bildet kaum Bestandteil von Berufsausbildungen in Schlüsselbereichen wie kantonale Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen. Fehlende Mechanismen zur Umsetzung der Menschenrechte Gemeinsam kritisieren alle NGOs den Mangel an institutionellen Mechanismen in der Schweiz, welche eine wirksame und systematische Umsetzung der ratifizierten Menschenrechtsverträge garantieren könnten. Der Bund nimmt seine koordinierende und unterstützende Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechtsverträge in der Schweiz nicht genügend wahr. Es gibt nach wie vor keine nationalen Aktionspläne zur Begleitung und Umsetzung der verschiedenen Menschenrechtsabkommen - welche es in andern Ländern wie z.B. Deutschland - in Bezug auf die Kinderrechtskonvention - bereits gibt. Wegen dieser fehlenden Mechanismen ist auch die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Ämtern der Bundesverwaltung und den kantonalen Regierungen weitgehend unklar und uneinheitlich. Empfehlungen und Forderungen der NGOs Nebst Verbesserungen zu den erwähnten Problembereichen ist eine der zentralen Empfehlungen der NGO-Koaltition, als auch des Netzwerks Kinderrechte Schweiz,(10) die Errichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution, welche sowohl Regierungs- als auch Nichtregierungsakteure bei der Umsetzung beratend unterstützen soll. Eine solche Institution wird seit vielen Jahren von NGOs und einzelnen Vertreter/innen der Politik gefordert und im Jahre 2006 wurde ein entsprechender „Förderverein Menschenrechtsinstitution“ gegründet, der sich auf allen Ebenen dafür einsetzt.(11) Es gilt nun zu hoffen, dass die politischen Bedingungen für eine Menschenrechtsinstitution heute besser sind als bis anhin und die Schweiz diese so dringend benötigte Institution, welche mittlerweile in fast allen europäischen Ländern besteht, errichten wird. Einem Land wie der Schweiz, das sich auf der internationalen Ebene für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte so stark engagiert, würde es gut anstehen, mehr für die institutionellen Rahmenbedingungen im eigenen Land zu tun. 1.UN-Doc. A/HRC/WG.6/2/CHE/1, 9. April 2008. Conseil des droits de l’homme. Examen périodique universel (EPU), Rapport de la Suisse, Berne 14. Mars 2008. Département fédéral des affaires étrangères DFAE
|
|
|