ZUR GESCHICHTE DER KINDERRECHTE
Im Verlauf der Jahrhunderte veränderte sich das Bild, das man sich von der Kindheit machte. Wegen der hohen Kindersterblichkeit und der Verletzbarkeit des Kindes genoss es in den verschiedenen Gesellschaften keine besondere, auf seine Bedürfnisse ausgerichtete Behandlung. Erst in den letzten Jahrhunderten entwickelte sich eine neue Wahrnehmung des Kindes und wurde ihm ein besonderer Platz eingeräumt, so dass wir von der Geburt der modernen Kindheit sprechen können. Das Interesse für das Wohl des Kindes, für seine Schutzbedürftigkeit und seinen rechtlichen Status wuchs erst in den letzten Jahrzehnten heran. Der nachfolgende kurze historische Überblick zeigt auf, welche Stellung dem Kind in Europa von der Antike bis heute zukam und zukommt und welches Schicksal ihm beschieden war. Im Altertum Die Gallier haben das Recht, über Leben und Tod ihrer Kinder zu bestimmen. Dagegen werden im alten Indien die Kinder gehätschelt und unterliegen keinem Zwang. Im alten Ägypten Eine kinderreiche Familie ist ein Segen der Götter, aber sobald ein Kind gehen kann, muss es Handreichungen machen und arbeiten. Im römischen Reich Der Vater ist allmächtig und sollte nur im Interesse seines Kindes handeln. Er allein entscheidet über Leben und Tod seiner Nachkommen. Der Begriff der väterlichen Gewalt des pater familias prägt die westliche Rechtsprechung bis in die Neuzeit. Die Kindheit endet mit sieben Jahren. Im Mittelalter Die Lebensbedingungen der Kinder haben kaum geändert: Kinder können ge- und verkauft werden. Die Kindersterblichkeit ist erschreckend hoch. Die wenigen privilegierten Kinder, die Schulen besuchen können oder Hauslehrer haben, erhalten von der Moral der Kirche geprägten Unterricht. In der Renaissance In dieser Zeit entwickelt sich erst der Begriff der Pädagogik. Durch die Schriften von Rabelais und Montaigne, zwei bedeutenden französischen Schriftstellern, rückt die Bildung des Menschen ins Zentrum des Interesses. Dies ist der Anfang der heute so wichtigen pädagogischen Bewegung. Damit wird auch der Grundstein zum modernen moralischen und sozialen Status des Kindes gelegt. Im 17. Jahrhundert Der Vater ist immer noch allmächtig, er kann z.B. die Verhaftung des Kindes ohne Angabe von Gründen verlangen. Im Bürgertum beginnt man, alte Traditionen zu hinterfragen, wie z.B. die Bedeutung der ständigen Anwesenheit der Mutter, die tatsächlichen Vorteile des Stillens, die Notwendigkeit eines beständigen langdauernden günstigen Familienklimas, usw. Im 18. Jahrhundert Die Kindheit ist immer noch sehr kurz. Sehr jung schon beteiligen sich Kinder am Krieg und arbeiten ausserhalb der Familie. Jean-Jacques Rousseau beginnt, das Kind als eine Person mit eigenem Wert zu betrachten und dessen Bedürfnisse zu definieren, wobei er klar zwischen Jungen und Mädchen unterscheidet. Im 19. Jahrhundert Napoleon beeinflusst den Begriff des Bürgerrechts: Wie auf vielen andern Gebieten wird der durch das Zeitalter der Aufklärung und die Revolution in Gang gesetzte Fortschritt jäh durch die Einführung des autoritären Regierungssystems Napoleons gebrochen. Das „napoleonische Recht“ wird in vielen westlichen Ländern zur juristischen Grundlage. Für das Kind bedeutet dies eine Rückkehr zur väterlichen Gewalt wie früher im römischen Reich: Der Vater hat das Züchtigungsrecht und er kann von einem Richter verlangen, sein noch nicht 16-jähriges Kind zu verhaften. Mit dem Aufkommen der Industrialisierung nimmt die Ausbeutung der Kinder, die gehorsam und produktiv zu sein haben, massiv zu. In den Industrieländern wird das Mindestalter für eine Anstellung schrittweise bis ins 20. Jh. von 6 auf 12, 14 und 16 Jahre angehoben. Im 20. Jahrhundert
1913
Eine internationale Organisation für den Schutz der Kinder (AIPE)* wird in Betracht gezogen; wegen des Ausbruchs des 1. Weltkriegs erfolgt die Realisierung erst 1921 in Brüssel.
1920
Unter der Schirmherrschaft des Internationalen Roten Kreuzes in Genf entsteht die Internationale Union der Hilfe an Kinder (UISE)*, um spezielle Schutzmassnahmen in Kriegszeiten vorzusehen.
1924
Dank der Initiative der Engländerin Eglantine Jeeb verabschiedet der Völkerbund die Erklärung von Genf, die aus fünf Punkten besteht.
1945
Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde am 24. Oktober gegründet um den Frieden und die internationale Sicherheit zu bewahren und zwischen den Nationen eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zusammenarbeit herzustellen.
1946
Die Erklärung von Genf wird zur Charta der Internationalen Vereinigung für Jugendhilfe (UIPE), die aus dem Zusammenschluss der oben erwähnten, 1920 und 1921 entstandenen Organisationen (AIPE und UISE) hervorging. Die UIPE wird 1986 aufgelöst.
Die UNO gründet einen Fond, die UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund). Ihre erste Aufgabe ist die Hilfe an die Kinder der während des 2. Weltkrieges zerstörten europäischen Länder.
1948
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Diese gibt feierlich die zivilen, politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte der Menschheit bekannt.
Die Erklärung von Genf von 1924 ist leicht abgeändert worden, um den Nachdruck auf den Schutz der Kinder zu legen.
1950
Die vom Europarat erstellte Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) wird am 4. November in Rom unterzeichnet. Ihr Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage, welche die individuellen Freiheiten garantiert.
1959
Am 20. November nimmt die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Erklärung der Rechte des Kindes in 10 Punkten an. In der Präambel wird Bezug auf die Charta der Vereinten Nationen und die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 genommen und ausdrücklich gesagt, dass das Kind seiner körperlichen und seelischen Unreife wegen besonderen Schutz und Fürsorge erhalten soll. Leider ist es bloss eine Deklaration, die Prinzipien darlegt, Wünschbares erwähnt, einen Bezugsrahmen gibt, aber niemanden verpflichtet, sich danach zu richten. Seither ist der 20. November der „Internationale Tag der Rechte des Kindes“.
1966
Die beiden internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I) und über zivile und politische Rechte (Pakt II) ergänzen das internationale Recht. Mehrere Artikel betreffen ausdrücklich die Rechte von Kindern.
1973
Die Konvention Nr. 138 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit legt besonderen Wert auf die Notwendigkeit, die physische, intellektuelle und moralische Entwicklung des Kindes zu fördern und ihm das Wissen beizubringen, das es brauchen wird, um seine Aufgabe in unserer Gesellschaft zu übernehmen.
1979
wird zum internationalen Jahr des Kindes erklärt. Die UNO prüft einen von Polen abgegebenen Entwurf für eine Konvention über die Rechte des Kindes und wählt eine Arbeitsgruppe, die einen endgültigen Text redigieren soll.
1985
Die Mindesgrundsätze der Vereinten Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit treten in Kraft. Die sog. Regeln von Beijing geben Richtlinien zum Schutz der Rechte des Kindes und zum Respektieren seiner Bedürfnisse bei der Planung von Rechtssystemen, die speziell für diese gelten sollen.
1989
Am 20. November nimmt die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes an. Sie besteht aus 54 Artikeln und wird zur Unterzeichnung und späteren Ratifikation durch alle Staaten der Welt freigegeben.
1990
Die Konvention über die Rechte des Kindes tritt in Kraft und wird damit ein verpflichtendes Rechtsmittel für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben.
Der 8. Kongress der Vereinten Nationen in Havanna über Verbrechensbekämpfung und Behandlung von Straffälligen* endet mit der Annahme von zwei wichtigen Beschlüssen betreffend minderjährige Straftäter, den „Leitlinien der UNO zur Prävention der Jugendkriminalität“* und den „Bestimmungen der UNO für den Schutz von Jugendlichen, denen die Freiheit entzogen wurde.“*
1993
Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption wird am 10. Mai angenommen. Diese Konvention soll nicht neue Rechte für die Kinder schaffen, sondern bei internationalen Adoptionen die Zusammenarbeit der betroffenen Staaten organisieren.
1999
Die Konvention Nr. 182 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit hat zum Ziel, die Ausbeutung der Kinder durch Arbeit auszumerzen. 250 Millionen Kinder zwischen 5 und 14 Jahren arbeiten überall auf der Welt, meistens in der Land- oder Hauswirtschaft. 80 Millionen leiden unter schlimmsten Arbeitsverhältnissen.
2000
Das Fakultativprotokoll über die Anwerbung von Kindern in die Armee wird durch die UNO Generalversammlung angenommen. Es erweitert den Schutz für diese besonderen Gefahren ausgesetzten Kinder vor allem durch das Anheben des Mindestalters auf 18 Jahre.
2001
Das Fakultativprotokoll betreffend den Handel mit Kindern, die Prostitution von Kindern und die Pornographie mit Kindern wird angenommen und tritt im Februar 2002 in Kraft.
Der 2. Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern findet im Dezember 2001 in Yokohama, Japan statt.
2002 Am Sitz der Vereinten Nationen in New York wird eine Standortbestimmung in Bezug auf die in den letzten Jahren erreichten Fortschritte vorgenommen und es werden neue Verpflichtungen eingegangen, um auf der ganzen Welt die Rechte des Kindes voranzutreiben.
* freie Uebersetzung
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