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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
«Leitfaden zur Standardisierung des Verfahrens in Fällen von Kindesmisshandlung», Kanton Zürich, Kommission für Kindesschutz, 2000, 52 S. (Bestellung: Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich, Jugend- und Familienhilfe, Sch [ Bulletin DEI, septembre 2001 Vol 7 No 3 p. 12 ] Die Behandlung von Kindesmisshandlungen stellt die verantwortlichen Instanzen vor hohe Ansprüche, wovon derjenige, das misshandelte Kind nicht auch noch Opfer des Verfahrens werden zu lassen, nicht der geringste ist. Die Kommission für Kindesschutz des Kantons Zürich hat für Fachpersonen einen Leitfaden ausgearbeitet als "Richtschnur für die Entscheidungen im Alltag". Dieser orientiert sich an drei Grundsätzen: jede Meldung soll ernst genommen werden; Kindesschutz soll nie im Alleingang betrieben werden und das Vorgehen soll der Situation angepasst und genau überlegt sein. Um dies zu konkretisieren, sind fünf Phasen des standardisierten Verfahrens beschrieben und mit Ratschlägen im Fall einer Misshandlung, die Abklärung, die Beurteilung, der Entscheid und die Durchführung der Massnahmen ergänzt. |
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