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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
MASSNAHMEN NACH DER ERMORDUNG EINES REALSCHULLEHRERS [ Bulletin DEI, marzo 2001 Vol 7 No 1 p. 12, 13 ] Im Januar 1999 war ein Realschullehrer in St. Gallen vom Vater einer Schülerin ermordet worden, was die Bevölkerung und die Behörden erschüttert hatte. Deswegen beauftragte der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe, Massnahmen für die Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung und für die Förderung des friedlichen Zusammenlebens unter den verschiedenen Kulturen auszuarbeiten. Im Herbst letzten Jahres wurden nun diese Massnahmen vorgestellt: • Für Kinder und Jugendliche, die nach Ansicht des Erziehungsdepartementes Klasse und Schulhaus gefährden können, sieht das revidierte Volksschulgesetzt die Einweisung in ein Heim für Schwererziehbare vor. Dort werden die SchülerInnen weiter beschult und sollen in einem straffen und stabilen Umfeld ihre Erziehungsdefizite und sozialen Probleme bewältigen. • Wichtig für die Kantonsregierung ist sodann die Integration ausländischer SchülerInnen. Neu zugezogene Schulpflichtige, bei denen ein sofortiger Eintritt in die Volksschule keinen Sinn hat, sollen in einem Integrationskurs auf den Aufenthalt in der Schweiz vorbereitet werden. Dieser ein-jährige Kurs ist für alle Unmündigen im Oberstufenalter obligatorisch. • Ferner sollen SchülerInnen, denen die Schule objektiv nichts mehr bringt, ausnahmsweise nach 7 statt nach 9 Jahren aus der Schulpflicht entlassen werden. Kommentar: Es bleiben jedoch offene Fragen: Welchen Zusammenhang haben diese Massnahmen mit der Ermordung eines Lehrers durch den Vater einer Schülerin? Anders gesagt, welche Unterstützung ist für Lehrkräfte vorgesehen, die mit Eltern in grossen Schwierigkeiten zu tun haben? Was wird aus den SchülerInnen, die nach 7 Schuljahren entlassen werden? (Quelle: Der Bund, 7.11.2000.) |
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