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Les sources des articles disponibles dans la recherche sont l'historique des bulletins DEI, la Convention des droits de l'enfant ainsi que certaines publication de DEI.
Nationales Kinderschutzprogramm für die Schweiz Von Andrea Hauri, Kinderschutz Schweiz [ Bulletin DEI, giugno 2008 Vol 14 No 2 P.11 ] Die Landschaft des Kindesschutzes in der Schweiz ist geprägt von einer Vielzahl von privaten und staatlichen Institutionen und Fachpersonen, die jeweils auf kantonaler oder kommunaler Ebene in einem Teilbereich des Kindesschutzes tätig sind. Die Präventionsbemühungen und Interventionsmassnahmen finden dabei weitgehend autonom und nicht koordiniert statt. Um Kinder und Jugendliche in der Schweiz möglichst effektiv, effizient und nachhaltig vor Gefährdungen aller Art schützen zu können, braucht es die Bündelung der vorhandenen Kräfte, Erfahrungen und Visionen auf allen Ebenen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen und private GeldgeberInnen haben sich zu einem public-private-partnership (PPP) zusammengschlossen und haben Kinderschutz Schweiz beauftragt das Detailkonzept für ein Nationales Kinderschutzprogramm für die Schweiz auszuarbeiten. Mit dem Nationalen Kinderschutzprogramm sollen der Handlungsbedarf im Bereich Kindesschutz in der Schweiz aufgezeigt, verschiedene Massnahmen für eine Verbesserung des Kindesschutzes und der Prävention von Gewalt an Kindern in der Schweiz identifiziert, sowie eine nationale Koordination dieser Massnahmen realisiert werden. Ein solches Unterfangen lässt sich nur realisieren, wenn das breite Wissen erfahrener Kinderschutzexpertinnen und -experten in das Kinderschutzprogramm einfliessen kann. Am 21. April 2008 nahmen rund 80 Fachpersonen aus allen Landesteilen der Schweiz ihre Mitarbeit an der Erarbeitung des Detailkonzeptes auf. Ziel ist es, bis Ende 2009 ein praxisrelevantes und umsetzbares Konzept vorliegen zu haben, welches den sprachregionalen Unterschieden in der Schweiz Rechnung trägt und interdisziplinär erarbeitet wurde. Die inhaltlichen Vorarbeiten wurden bereits ein Jahr zuvor im Rahmen eines Workshops von rund 40 Kinderschutzexpertinnen und –experten geleistet. Das Kinderschutzprogramm konzentriert sich inhaltlich auf folgende Schwerpunkte: die Förderung von Erziehungskompetenzen und Entlastungsangeboten von Eltern, die Förderung der Früherkennung von Gewalt an Kindern, eine Intensivierung der Bemühungen zur Verhinderung von Sexualstraftaten an Kindern, die Prävention von kommerzieller sexueller Ausbeutung von Kindern, eine Professionalisierung der Strukturen im zivilrechtlichen Kindesschutz (Vormundschaftswesen), eine Professionalisierung der Intervention im Bereich Kindesschutz, beispielsweise durch eine Standardisierung der forensisch-medizinischen Untersuchungspraxis, die Optimierung von Hilfsangeboten für Kinder, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden. Darauf aufbauend wird nun das Detailkonzept entwickelt und dem PPP zur Durchführung vorgeschlagen. Das Nationale Kinderschutzprogramm soll ab 2010 umgesetzt werden. Es bleibt zu hoffen, dass dabei nicht nur kurzfristige Projekte, sondern auch nachhaltige Massnahmen realisiert und finanziert werden können. |
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